Hitzefrei bei der Arbeit? Diese Regeln gelten bei Hitze

25. Juli 2026

Thermometer zeigt hohe Temperaturen. Text fragt nach "Hitzefrei?" und Regeln am Arbeitsplatz.

Inhaltsverzeichnis

Wenn das Büro zur Sauna wird oder die Arbeit auf dem Bau körperlich kaum noch zu schaffen ist, stellt sich schnell die Frage, ob Beschäftigte einfach nach Hause gehen dürfen. Ein allgemeines Recht auf Hitzefrei gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem muss der Arbeitgeber die Gesundheitsgefahr durch hohe Temperaturen beurteilen und ab bestimmten Raumtemperaturen konkrete Schutzmaßnahmen umsetzen.

Das Wichtigste zu Hitzefrei bei der Arbeit auf einen Blick

  • Kein allgemeines Hitzefrei wie in der Schule, aber ein Anspruch auf geeigneten Gesundheitsschutz.
  • Ab einer Raumtemperatur von mehr als 26 °C sollen Maßnahmen ergriffen werden.
  • Ab mehr als 30 °C muss der Arbeitgeber wirksame Schutzmaßnahmen umsetzen.
  • Bei mehr als 35 °C ist der Raum ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
  • Zusätzliche Abkühlungsphasen können erforderlich sein, ersetzen aber nicht automatisch die gesetzlichen Ruhepausen.
  • Bei Arbeiten im Freien zählen nicht nur Temperaturwerte, sondern auch Sonne, Luftfeuchtigkeit, körperliche Belastung und Schutzkleidung.

Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit?

Die kurze Antwort lautet Nein, einen festen Anspruch auf bezahltes Hitzefrei gibt es nicht. Arbeitnehmer dürfen die Arbeit also nicht allein deshalb einstellen, weil es draußen 35 °C hat oder sich das Büro unangenehm warm anfühlt. Die Arbeitspflicht bleibt grundsätzlich bestehen.

Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber Hitze einfach ignorieren dürfen. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss die Raumtemperatur gesundheitlich zuträglich sein. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 konkretisiert diese Pflicht und gibt ein Stufenmodell vor.

Entscheidend ist dabei die Temperatur im Arbeitsraum, nicht allein die Außentemperatur. Ein heißer Sommertag löst deshalb nicht automatisch eine Freistellung aus. Umgekehrt kann ein schlecht belüftetes Dachgeschoss schon bei moderaten Außentemperaturen zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr werden.

Welche Temperaturgrenzen gelten im Büro?

Die häufig genannte Grenze von 26 °C wird oft missverstanden. Sie bedeutet nicht, dass Beschäftigte ab 26,1 °C sofort Feierabend machen dürfen. Vielmehr beginnt ab dieser Temperatur ein Bereich, in dem der Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen prüfen und bei steigender Belastung umsetzen muss.

Raumtemperatur Rechtliche Bedeutung Mögliche Maßnahmen
Bis 26 °C Grundsätzlich gesundheitlich zuträglicher Bereich Sonnenschutz und ausreichende Lüftung sicherstellen
Mehr als 26 °C Zusätzliche Maßnahmen sollen ergriffen werden Getränke, gelockerte Kleidung, Sonnenschutz, Lüftung, Arbeitszeitverlagerung
Mehr als 30 °C Wirksame Maßnahmen sind erforderlich Kühlere Räume, angepasste Arbeitsorganisation, zusätzliche Entwärmungsphasen
Mehr als 35 °C Arbeitsraum ohne besondere Schutzmaßnahmen ungeeignet Technische oder organisatorische Maßnahmen wie Kühlung, Abkühlungsphasen oder Verlagerung der Tätigkeit

Bei der Bewertung zählt nicht nur das Thermometer. Auch Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere und Kleidung beeinflussen die Belastung. Wer bei 32 °C ruhig am Bildschirm arbeitet, ist einer anderen Situation ausgesetzt als eine Person, die bei gleicher Temperatur schwere Lasten trägt.

Besondere Rücksicht kann außerdem bei Schwangeren, älteren Beschäftigten, Jugendlichen sowie Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen erforderlich sein. In solchen Fällen reicht eine allgemeine Büroregel oft nicht aus. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung an die konkrete Person und Tätigkeit anpassen.

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen?

Der Arbeitgeber muss nicht zwingend eine Klimaanlage einbauen. Entscheidend ist, dass die gewählten Maßnahmen die Belastung wirksam reduzieren. In der Praxis sollte zuerst geprüft werden, ob sich die Hitze technisch vermeiden oder verringern lässt.

Technische Maßnahmen

  • Außenliegender Sonnenschutz an Fenstern und Glasflächen
  • Wirksame Lüftung oder geeignete Kühlung
  • Verlegung von Arbeitsplätzen in kühlere Räume
  • Abschirmung von Wärmequellen und Geräten
  • Bereitstellung geeigneter Ventilatoren, sofern dadurch keine zusätzliche Gefahr entsteht

Ein Ventilator allein ist nicht immer ausreichend. Bei sehr hoher Lufttemperatur kann er die Raumluft lediglich umwälzen. Außerdem darf der Luftstrom bei bestimmten Tätigkeiten, etwa in der Nähe offener Maschinen oder bei Staubentwicklung, keine neue Gefährdung schaffen.

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Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden verlegen
  • Arbeitszeiten durch Gleitzeit anpassen
  • Körperlich schwere Tätigkeiten auf kühlere Tageszeiten legen
  • Arbeitsaufgaben und Teams wechseln lassen
  • Kühlere Pausen- oder Rückzugsbereiche einrichten
  • Zusätzliche Entwärmungsphasen ermöglichen

Getränke gehören ebenfalls zum Hitzeschutz. Bei mehr als 26 °C sollen geeignete Getränke bereitstehen, bei mehr als 30 °C müssen sie nach der ASR A3.5 bereitgestellt werden. Gemeint sind vor allem Wasser, Mineralwasser oder ungesüßter Tee, nicht alkoholische Getränke oder Energydrinks.

Eine häufige Fehlannahme betrifft die Pausen. Die gesetzlichen Ruhepausen bleiben bestehen. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf mindestens 30 Minuten Ruhepause, bei mehr als neun Stunden auf 45 Minuten. Eine zusätzliche kurze Abkühlungsphase kann daneben erforderlich sein. Ob sie als Arbeitszeit gilt, hängt davon ab, ob sie vom Arbeitgeber angeordnet ist und die Beschäftigten dabei verfügbar bleiben.

Was gilt bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen?

Für Außenarbeitsplätze lässt sich die Belastung nicht zuverlässig an einer einzigen Temperaturgrenze festmachen. Direkte Sonneneinstrahlung, reflektierende Flächen, hohe Luftfeuchtigkeit, schwere Schutzkleidung und körperliche Arbeit können die Situation deutlich verschärfen.

Seit 2025 konkretisiert die ASR A5.1 die Anforderungen an Arbeitsplätze im Freien. Für die Gefährdungsbeurteilung spielen neben Hitze auch UV-Strahlung, Gewitter, Wind und Niederschlag eine Rolle. Für Beschäftigte auf Baustellen sind deshalb Schattenplätze, Trinkwasser, UV-Schutz und eine realistische Arbeitsplanung besonders wichtig.

Praktisch bewährt sich ein Maßnahmenpaket aus früherem Arbeitsbeginn, regelmäßiger Flüssigkeitsaufnahme, Sonnenschutz, leichter Arbeitskleidung und zusätzlichen Erholungsphasen. Schwere Tätigkeiten sollten möglichst in die Morgenstunden gelegt werden. Wenn sich die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren lässt, muss die Tätigkeit angepasst oder vorübergehend eingestellt werden.

Auch auf Baustellen bedeutet das nicht automatisch, dass alle Beschäftigten ab einer bestimmten Außentemperatur nach Hause gehen dürfen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die konkrete Gefährdung beherrscht. Bei Tätigkeiten mit besonderer Hitze, etwa in Gießereien oder an Hochöfen, gelten zudem andere Maßstäbe als bei gewöhnlicher Sommerhitze im Freien.

Was können Beschäftigte tun, wenn es unerträglich heiß bleibt?

Der erste Schritt ist eine sachliche Meldung an die Führungskraft. Beschäftigte sollten die Temperatur möglichst dokumentieren und konkret beschreiben, welche Belastung entsteht. Ein Foto des Thermometers mit Datum und Uhrzeit kann später hilfreicher sein als die allgemeine Aussage, der Raum sei „viel zu heiß“.

  1. Temperatur und Arbeitsbedingungen dokumentieren.
  2. Vorgesetzte oder Arbeitgeber auf die Belastung hinweisen.
  3. Konkrete Maßnahmen verlangen, etwa Sonnenschutz, Getränke oder einen kühleren Arbeitsplatz.
  4. Bei fehlender Reaktion den Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt einbeziehen.
  5. Bei akuten Beschwerden die Arbeit unterbrechen und medizinische Hilfe holen.

Wer eigenmächtig früher geht, riskiert eine Abmahnung oder Streit über die Vergütung. Ein allgemeines Selbsthilferecht nach dem Motto „Ab 35 °C darf ich nach Hause“ gibt es nicht. Anders kann die Lage sein, wenn eine konkrete erhebliche Gesundheitsgefahr besteht und der Arbeitgeber trotz Hinweis keine geeigneten Schutzmaßnahmen ergreift. Das sollte möglichst nicht spontan, sondern nach dokumentierter Meldung und fachlicher Beratung geschehen.

Bei Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen, Verwirrtheit oder Kreislaufproblemen geht es nicht mehr nur um eine angenehme Arbeitsumgebung. Dann sollte die betroffene Person die Tätigkeit sofort unterbrechen, sich abkühlen und Hilfe holen. Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist etwas anderes als Hitzefrei und wird bei Bedarf ärztlich festgestellt.

Warum eine klare betriebliche Hitzeregelung sinnvoll ist

Eine gute Hitzeregelung schafft Klarheit, bevor die Situation eskaliert. Sie sollte festlegen, wer Temperaturen misst, ab wann welche Maßnahmen gelten, wo Getränke und Kühlbereiche zu finden sind und wie mit besonders gefährdeten Beschäftigten umgegangen wird.

Ich halte feste interne Schwellenwerte für sinnvoll, solange sie nicht als Ersatz für die gesetzlich erforderliche Gefährdungsbeurteilung dienen. Ein Betrieb kann zum Beispiel freiwillig festlegen, ab 28 °C die Kleidungsvorgaben zu lockern und ab 30 °C die Arbeitszeiten anzupassen. Das ist oft wirksamer, als erst bei 35 °C hektisch nach einer Lösung zu suchen.

Für das Arbeiten im Homeoffice gelten die Regeln der Arbeitsstätte nicht in jeder Hinsicht genauso wie im Betrieb. Trotzdem sollte der Arbeitgeber bei der Organisation der Arbeit auf bekannte gesundheitliche Risiken Rücksicht nehmen. Beschäftigte sollten auch dort Hitzeprobleme frühzeitig ansprechen und nicht einfach dauerhaft ihre Arbeitszeit verkürzen.

Bei Hitze zählt nicht das Schlagwort, sondern der wirksame Schutz

Hitzefrei ist im Arbeitsrecht kein automatischer Anspruch. Beschäftigte müssen die Arbeit nicht bei jeder hohen Temperatur einstellen, Arbeitgeber dürfen die Gesundheit aber ebenso wenig dem Zufall überlassen.

Die entscheidenden Orientierungspunkte sind 26 °C, 30 °C und 35 °C Raumtemperatur. Je höher die Belastung, desto konkreter müssen technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen werden. Wer Beschwerden oder fehlenden Hitzeschutz erlebt, sollte die Situation dokumentieren, melden und bei Bedarf Betriebsrat, Betriebsarzt oder Arbeitsschutzbehörde einschalten.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Nein, ein allgemeiner Anspruch auf bezahltes Hitzefrei besteht nicht. Die Arbeitspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, der Arbeitgeber muss jedoch die Gesundheitsgefahr durch hohe Temperaturen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

Bei mehr als 30 °C muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen umsetzen, zum Beispiel kühlere Räume, angepasste Arbeitszeiten oder zusätzliche Entwärmungsphasen. Bei mehr als 35 °C ist der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.

Nein. Die gesetzlichen Ruhepausen bleiben bestehen: Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind grundsätzlich mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten vorgesehen. Zusätzliche Abkühlungsphasen können daneben erforderlich sein.

Hier zählen neben der Temperatur auch direkte Sonne, Luftfeuchtigkeit, UV-Strahlung, schwere Schutzkleidung und körperliche Belastung. Sinnvolle Maßnahmen sind ein früherer Arbeitsbeginn, Schattenplätze, Trinkwasser, UV-Schutz und zusätzliche Erholungsphasen.

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Jakob Schlüter

Jakob Schlüter

Mein Name ist Jakob Schlüter und ich bringe vier Jahre Erfahrung im Bereich Recht im Alltag mit, insbesondere in den Themen Familie, Arbeit und Wohnen. Mein Interesse an diesen Bereichen entstand aus der Überzeugung, dass rechtliche Fragestellungen oft komplex und verwirrend sind, aber für jeden von uns von großer Bedeutung sein können. Ich finde es besonders erfüllend, komplexe rechtliche Konzepte zu vereinfachen und verständlich zu machen, damit Leserinnen und Leser fundierte Entscheidungen treffen können. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, aktuelle Trends und Entwicklungen im Recht zu beleuchten und dabei stets auf verlässliche Quellen zurückzugreifen. Mein Ziel ist es, nützliche, präzise und leicht verständliche Informationen zu bieten, die den Alltag meiner Leserinnen und Leser bereichern. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten dazu beitragen kann, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und ein besseres Verständnis für die Rechte und Pflichten im Alltag zu vermitteln.

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