Urlaub in der Probezeit - Was ist erlaubt?

5. Juli 2026

Frau überlegt, wohin sie im Urlaub in der Probezeit fahren soll. Ein Wegweiser zeigt "Vacation", "Holiday!", "Best Travel", "Best Trip".

Inhaltsverzeichnis

Ein geplanter Urlaub kurz nach dem Arbeitsbeginn sorgt oft für Unsicherheit: Darf ich schon freie Tage nehmen, wie viele stehen mir zu und kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen? Urlaub in der Probezeit ist grundsätzlich möglich, allerdings gelten beim Anspruch und bei der Genehmigung einige wichtige Unterschiede zur Zeit nach den ersten sechs Monaten.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

  • Keine automatische Urlaubssperre gilt allein deshalb, weil die Probezeit noch läuft.
  • Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis.
  • Vorher gibt es grundsätzlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat.
  • Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche berücksichtigen, darf sie aber bei dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
  • Urlaub darf erst angetreten werden, wenn er ausdrücklich genehmigt wurde.

Darf ich während der Probezeit Urlaub nehmen?

Ja. Eine Probezeit bedeutet nicht, dass Beschäftigte automatisch auf Erholungsurlaub verzichten müssen. Der Urlaubsanspruch entsteht bereits mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der volle Anspruch erst nach sechs Monaten erworben wird.

Ich trenne hier bewusst zwei Begriffe, die im Alltag häufig durcheinandergeraten. Die Probezeit betrifft vor allem die erleichterte Kündigung mit meist zwei Wochen Frist. Die sogenannte Wartezeit nach dem Bundesurlaubsgesetz entscheidet dagegen darüber, wann der volle Jahresurlaub entsteht. Beide Zeiträume können sechs Monate dauern, sind rechtlich aber nicht dasselbe.

Ein Unternehmen darf also nicht allein mit dem Hinweis ablehnen, dass sich jemand noch in der Einarbeitung befindet. Der konkrete Urlaubswunsch kann trotzdem aus betrieblichen Gründen scheitern. Entscheidend ist, ob etwa eine wichtige Projektphase, eine bereits geplante Abwesenheit mehrerer Kollegen oder ein saisonaler Engpass dagegenspricht.

Eine pauschale Urlaubssperre folgt nicht aus dem Gesetz. Ob eine zusätzliche Einschränkung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung wirksam ist, hängt vom genauen Wortlaut und den Umständen ab. Eine mündliche Aussage wie „In den ersten sechs Monaten gibt es grundsätzlich keinen Urlaub“ ersetzt jedenfalls keine sorgfältige rechtliche Prüfung.

Wie viele Urlaubstage stehen mir vor den sechs Monaten zu?

Vor Ablauf der Wartezeit entsteht grundsätzlich ein Teilurlaubsanspruch. Für jeden vollen Beschäftigungsmonat werden ein Zwölftel des vereinbarten Jahresurlaubs angesetzt. Maßgeblich ist dabei nicht zwingend der Kalendermonat, sondern ein vollständig abgelaufener Monat des Arbeitsverhältnisses.

Jahresurlaub Anspruch pro vollem Monat Nach drei vollen Monaten
20 Arbeitstage 1,67 Tage 5 Tage
24 Arbeitstage 2 Tage 6 Tage
30 Arbeitstage 2,5 Tage 8 Tage nach gesetzlicher Rundung

Bei einem Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen ergeben drei volle Monate rechnerisch 7,5 Tage. Ein Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag wird nach dem Gesetz auf einen vollen Tag aufgerundet. Vertragliche Zusatzurlaubstage können jedoch eigenen Regelungen unterliegen, weshalb ich bei der Berechnung immer in den Arbeitsvertrag und gegebenenfalls den Tarifvertrag schaue.

Beginnt das Arbeitsverhältnis am 15. April, ist der erste volle Beschäftigungsmonat erst am 14. Mai abgeschlossen. Wer am 1. April anfängt, erreicht die sechsmonatige Wartezeit grundsätzlich mit Ablauf des 30. September. Ab dem 1. Oktober besteht dann der volle Jahresurlaub, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Eine Besonderheit gilt bei Teilzeit. Der Anspruch richtet sich nicht nach der Zahl der Wochenstunden, sondern nach den Arbeitstagen pro Woche. Wer beispielsweise an drei Tagen pro Woche arbeitet, benötigt für eine Urlaubswoche auch drei Urlaubstage.

Wann darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen?

Grundsätzlich sollen die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber darf einen Antrag aber ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer aus sozialen Gründen Vorrang haben.

Ein nachvollziehbarer Ablehnungsgrund kann eine unvermeidbare Inventur, eine besonders arbeitsintensive Saison oder die gleichzeitige Abwesenheit mehrerer unverzichtbarer Mitarbeiter sein. Ein pauschales Misstrauen gegenüber neuen Beschäftigten reicht dafür aus meiner Sicht nicht. Auch die Probezeit darf nicht zum bequemen Ersatzargument für jede Ablehnung werden.

Ebenso kann ein Kollege Vorrang haben, wenn er schulpflichtige Kinder betreut und deshalb auf die Ferien angewiesen ist. Das bedeutet aber nicht, dass Eltern automatisch jeden gewünschten Zeitraum erhalten. Der Arbeitgeber muss die Interessen im Einzelfall abwägen.

Ein bereits genehmigter Urlaub sollte nicht ohne Weiteres widerrufen werden. Nur außergewöhnliche betriebliche Notlagen können einen Rückruf rechtfertigen. Wer seinen Urlaub dagegen ohne Genehmigung antritt, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Die Buchung einer Reise ist daher kein Ersatz für die schriftliche Zustimmung.

Was gilt bei Kündigung, Krankheit und Urlaubssperre?

Resturlaub nach einer Kündigung

Endet das Arbeitsverhältnis während der Probezeit, wird der Urlaubsanspruch neu betrachtet. Vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit bleibt es grundsätzlich beim anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollem Monat. Der noch offene Urlaub soll möglichst während der Kündigungsfrist genommen werden.

Kann der Urlaub wegen des Beendigungszeitpunkts nicht mehr genommen werden, muss er grundsätzlich abgegolten werden. Eine Auszahlung ist also nicht die normale Alternative zu einem möglichen Urlaub, sondern kommt vor allem dann ins Spiel, wenn freie Tage bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden können.

Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet, kann Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub haben. Bei vertraglichem Mehrurlaub können besondere Klauseln gelten. Gerade bei einer Kündigung lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung des Vertrags und der bereits genommenen Urlaubstage.

Krankheit während des Urlaubs

Wer während genehmigter Urlaubstage krank wird, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die Arbeitsunfähigkeit nachweisen. Die durch ärztliches Attest belegten Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Sie können später erneut genommen werden, sofern sie nicht bereits verfallen sind.

Lesen Sie auch: Pausenzeiten im Arbeitsrecht - was wirklich gilt

Urlaubssperre aus betrieblichen Gründen

Eine zeitlich begrenzte Urlaubssperre kann in besonderen betrieblichen Situationen zulässig sein. Sie muss aber einen sachlichen Grund haben und darf nicht allein deshalb gelten, weil jemand neu im Unternehmen ist. Eine Urlaubssperre für die komplette Probezeit ist daher etwas anderes als ein kurzfristiger Ausschluss während einer nachweislich kritischen Betriebsphase.

So beantrage ich Urlaub in der Einarbeitungszeit sinnvoll

Ich empfehle, den Antrag frühzeitig und nachvollziehbar zu stellen. Das ist nicht nur höflich, sondern reduziert auch das Risiko, dass der Arbeitgeber den Wunsch wegen fehlender Planung ablehnt.

  1. Arbeitsvertrag prüfen und nach Urlaubssperren, Betriebsferien oder tariflichen Sonderregeln suchen.
  2. Anspruch berechnen, insbesondere bei einem späteren Einstieg im Kalenderjahr.
  3. Den Zeitraum schriftlich über das übliche System oder per E-Mail beantragen.
  4. Vor der Buchung auf eine klare Genehmigung warten.
  5. Eine kurze Übergabe organisieren und offene Aufgaben dokumentieren.

Bei einem wichtigen privaten Termin, etwa einer bereits gebuchten Hochzeit oder einer medizinischen Behandlung, sollte ich das offen ansprechen. Eine frühzeitige Information ist oft hilfreicher als ein kurzfristiger Antrag mit fertigen Reiseunterlagen. Sie gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Abwesenheit einzuplanen.

Ein kurzer Antrag kann so aussehen: „Hiermit beantrage ich Urlaub vom 12. bis 16. August. Die Übergabe meiner laufenden Aufgaben an Frau Müller ist vorbereitet.“ Mehr braucht es meist nicht. Entscheidend ist, dass der Zeitraum eindeutig ist und die Zustimmung dokumentiert wird.

Wer erst wenige Wochen im Betrieb ist, sollte außerdem die Länge des Urlaubs realistisch wählen. Einzelne Tage oder eine kurze Reise lassen sich in der Einarbeitung meist leichter organisieren als drei oder vier Wochen Abwesenheit. Einen gesetzlichen Anspruch auf besonders günstige Reisezeiten gibt es nicht.

Was bei der Planung nach dem Arbeitsstart oft übersehen wird

Auch während der Probezeit bleibt Urlaub bezahlter Erholungsurlaub. Das normale Arbeitsentgelt wird weitergezahlt. Ein zusätzliches Urlaubsgeld gibt es dagegen nur, wenn es im Vertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung vorgesehen ist.

Ich würde außerdem nicht davon ausgehen, dass ein nicht beantragter Urlaub automatisch unbegrenzt bestehen bleibt. Arbeitgeber müssen zwar bestimmte Hinweise zum möglichen Verfall geben, trotzdem ist es klüger, den eigenen Resturlaub regelmäßig zu kontrollieren und Anträge nicht bis zum Jahresende aufzuschieben.

Die praktische Faustregel lautet deshalb: Urlaub ist auch in der Probezeit möglich, aber nicht jederzeit erzwingbar. Wer seinen anteiligen Anspruch kennt, betriebliche Gründe berücksichtigt und die Genehmigung abwartet, bewegt sich in der Regel auf einer sicheren Grundlage. Bei einer Kündigung, einer Vertragsklausel zur Urlaubssperre oder einem Streit über die Abgeltung sollte die konkrete Situation arbeitsrechtlich geprüft werden.
Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht grundsätzlich ein Zwölftel des vereinbarten Jahresurlaubs. Bei 24 Urlaubstagen sind das 2 Tage pro Monat, bei 30 Tagen rechnerisch 2,5 Tage. Bruchteile von mindestens einem halben Urlaubstag werden auf einen vollen Tag aufgerundet.

Die Probezeit betrifft vor allem die erleichterte Kündigung. Die Wartezeit nach dem Bundesurlaubsgesetz entscheidet dagegen, wann der volle Jahresurlaub entsteht. Beide Zeiträume können sechs Monate dauern, sind rechtlich aber nicht dasselbe.

Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche grundsätzlich berücksichtigen, darf sie aber bei dringenden betrieblichen Gründen oder vorrangigen Urlaubswünschen anderer Beschäftigter ablehnen. Beispiele sind eine unvermeidbare Inventur, eine arbeitsintensive Saison oder die gleichzeitige Abwesenheit mehrerer unverzichtbarer Mitarbeiter. Die bloße Tatsache, dass die Probezeit noch läuft, reicht nicht aus.

Vor Ablauf der Wartezeit bleibt es grundsätzlich beim anteiligen Anspruch von einem Zwölftel pro vollem Beschäftigungsmonat. Der Urlaub soll möglichst während der Kündigungsfrist genommen werden. Ist das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht möglich, muss der offene Urlaub grundsätzlich abgegolten werden.

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Jakob Schlüter

Jakob Schlüter

Mein Name ist Jakob Schlüter und ich bringe vier Jahre Erfahrung im Bereich Recht im Alltag mit, insbesondere in den Themen Familie, Arbeit und Wohnen. Mein Interesse an diesen Bereichen entstand aus der Überzeugung, dass rechtliche Fragestellungen oft komplex und verwirrend sind, aber für jeden von uns von großer Bedeutung sein können. Ich finde es besonders erfüllend, komplexe rechtliche Konzepte zu vereinfachen und verständlich zu machen, damit Leserinnen und Leser fundierte Entscheidungen treffen können. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, aktuelle Trends und Entwicklungen im Recht zu beleuchten und dabei stets auf verlässliche Quellen zurückzugreifen. Mein Ziel ist es, nützliche, präzise und leicht verständliche Informationen zu bieten, die den Alltag meiner Leserinnen und Leser bereichern. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten dazu beitragen kann, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und ein besseres Verständnis für die Rechte und Pflichten im Alltag zu vermitteln.

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