Die Antwort auf die Frage, wie lange kann man krankgeschrieben werden, ist weniger starr, als viele denken. In Deutschland gibt es für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst keine einfache Wochenobergrenze; entscheidend sind aber die ärztliche Prognose, die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und später das Krankengeld. Ich trenne deshalb bewusst zwischen medizinischer Krankschreibung und sozialrechtlichen Folgen, weil genau dort die meisten Missverständnisse entstehen.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Für die Krankschreibung selbst gibt es keine starre Gesamtobergrenze, aber jede Bescheinigung muss medizinisch begründet sein.
- Der G-BA sieht vor, dass die voraussichtliche Dauer grundsätzlich nicht weiter als zwei Wochen in die Zukunft bescheinigt werden soll; in besonderen Fällen kann sie bis zu einem Monat reichen.
- In der Praxis sind Video- und Telefonkrankschreibungen enger begrenzt als ein Präsenztermin in der Arztpraxis.
- Nach sechs Wochen endet in der Regel die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Krankengeld gibt es bei derselben Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
- Wer eine Folgebescheinigung zu spät organisiert, riskiert eine Lücke und damit Probleme beim Krankengeld.
Die Krankschreibung selbst hat keine starre Gesamtkappe
Ich sehe die entscheidende Unterscheidung immer zuerst so: Eine AU-Bescheinigung ist kein festes Zeitkontingent, sondern ein medizinischer Nachweis. Solange die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar feststellt, kann sie verlängert werden. Das Gesetz nennt also keine pauschale Höchstdauer wie „maximal acht Wochen“ oder „maximal drei Monate“ für die Krankschreibung selbst.
Der G-BA arbeitet in seiner Richtlinie deshalb mit der voraussichtlichen Dauer. Im Regelfall soll diese nicht für einen mehr als zwei Wochen in der Zukunft liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist der Verlauf klarer oder die Erkrankung besonders gut einschätzbar, kann die AU auch für bis zu einen Monat ausgestellt werden. Praktisch heißt das: Die Bescheinigung kann lange Kette aneinandergefügt werden, aber jede einzelne Etappe bleibt ärztlich begrenzt und überprüfbar.
Für Betroffene ist das die wichtigste Botschaft überhaupt: Nicht die Krankschreibung an sich ist das Problem, sondern die Frage, wie lange die einzelnen Bescheinigungen reichen und welche Leistung gerade gezahlt wird. Genau dort setzt der nächste Abschnitt an.
Welche Dauer in Praxis, Video und Telefon realistisch ist
Im Alltag hängt die Länge der ersten Krankschreibung auch davon ab, wie sie festgestellt wird. Ein Präsenztermin erlaubt die breiteste ärztliche Einschätzung. Bei Video oder Telefon gelten deutlich strengere Grenzen, weil die Befunderhebung dort naturgemäß eingeschränkt ist. Die aktuellen Regeln führen deshalb zu unterschiedlichen Zeitfenstern.
| Situation | Erstbescheinigung | Wichtige Einschränkung |
|---|---|---|
| Persönliche Untersuchung in der Praxis | Grundsätzlich nach ärztlicher Einschätzung; die voraussichtliche Dauer soll nicht weiter als zwei Wochen voraus bescheinigt werden, ausnahmsweise bis zu einem Monat | Folgebescheinigung nach erneuter Prüfung der aktuellen Verhältnisse |
| Videosprechstunde, Patientin oder Patient in der Praxis bekannt | Bis zu 7 Kalendertage | Folgebescheinigung per Video nur, wenn zuvor eine persönliche Untersuchung wegen derselben Krankheit stattgefunden hat |
| Videosprechstunde, Patientin oder Patient in der Praxis unbekannt | Bis zu 3 Kalendertage | Keine Folgebescheinigung per Video |
| Telefonische Anamnese, bekannte Patientin oder bekannter Patient, leichte Symptomatik | Bis zu 5 Kalendertage | Nur möglich, wenn keine schwere Symptomatik vorliegt und keine Videosprechstunde genutzt werden kann |
| Krankenhaus im Entlassmanagement | Bis zu 7 Kalendertage nach Entlassung | Die weiterbehandelnde Praxis muss die Versorgung nahtlos übernehmen |
Aus meiner Sicht ist diese Tabelle der praktische Kern: Wer nur auf die reine AU schaut, übersieht schnell, dass die Art der Feststellung die Frist mitbestimmt. Bei langen Verläufen ist der Präsenztermin deshalb oft der verlässlichste Weg.

Wie die Zahlungen während einer langen Krankheit laufen
Für die meisten Beschäftigten ist nicht nur die Dauer der Krankschreibung wichtig, sondern vor allem die Frage, wer wann wie viel zahlt. Hier liegt die eigentliche sozialrechtliche Grenze. Die AU kann medizinisch weiterlaufen, aber die finanzielle Absicherung wechselt nach festen Regeln. Nach den aktuellen Angaben des Bundesgesundheitsministeriums erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung; danach springt die Krankenkasse ein.
| Phase | Leistung | Höhe | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Erste Krankheitsphase | Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber | In der Regel das reguläre Arbeitsentgelt | Bis zu 6 Wochen |
| Danach | Krankengeld durch die Krankenkasse | 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts; 2026 liegt der gesetzliche Höchstbetrag bei 135,63 Euro pro Tag | Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung |
| Wenn das Krankengeld erschöpft ist | Andere Leistungen müssen geprüft werden | Je nach Lage kommen etwa Reha, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld oder andere sozialrechtliche Ansprüche in Betracht | Abhängig vom Einzelfall |
Wichtig ist dabei ein Punkt, den viele erst spät bemerken: Die 78 Wochen umfassen auch die Zeit der Entgeltfortzahlung. Gezählt wird also nicht erst ab dem Tag, an dem die Krankenkasse zahlt, sondern ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit. Für die Praxis bedeutet das: Wer länger krank ist, sollte früh wissen, in welcher Leistungsphase er sich gerade befindet.
Die Krankschreibung kann also länger dauern als die Lohnfortzahlung, aber nicht unbegrenzt im Sinne der Geldleistung. Genau deshalb lohnt sich im nächsten Schritt der Blick auf die Folgebescheinigung.
Wann eine neue Bescheinigung nötig wird
Eine lange Krankheit scheitert sozialrechtlich selten an der Diagnose, sondern oft an einer Lücke im Papier- oder Datenlauf. Sobald die in der Bescheinigung genannte Dauer überschritten ist, braucht es eine Folgebescheinigung. Für den Anspruch auf Krankengeld ist außerdem entscheidend, dass die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt wird. Samstage zählen dabei nicht als Werktage.
Praktisch heißt das: Endet die AU an einem Freitag, kann eine nahtlose Fortführung am Montag noch unproblematisch sein. Endet sie an einem Donnerstag und die Verlängerung kommt erst am Freitag, kann es bereits kritisch werden. Genau diese kleinen Verschiebungen sorgen später oft für unnötigen Ärger mit der Kasse.
- Wenn die AU länger dauert als bescheinigt, muss vor Ablauf eine Folgebescheinigung her.
- Wenn nach einer kurzen Genesungsphase wieder gearbeitet werden konnte, ist eine neue Erstbescheinigung nötig.
- Wenn unmittelbar eine andere Krankheit beginnt, kann ebenfalls eine neue Erstbescheinigung erforderlich sein.
- Eine rückwirkende Bescheinigung ist nur ausnahmsweise und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.
- Wird zu spät verlängert, kann der Krankengeldanspruch gefährdet sein.
Ich halte diese Regeln für besonders wichtig, weil sie den Unterschied zwischen einem sauberen Verlauf und einem formalen Problem ausmachen. Wer hier sauber arbeitet, spart sich später viel Klärung mit Arztpraxis, Arbeitgeber und Krankenkasse.
Was bei langen Verläufen medizinisch sinnvoll wird
Wenn eine Erkrankung nicht in wenigen Tagen abklingt, geht es nicht mehr nur um das Verlängern der AU, sondern um die Frage, wie der Wiedereinstieg überhaupt gelingen kann. Spätestens ab einer Erkrankungsdauer von sechs Wochen soll die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüfen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung infrage kommt. Das ist das bekannte Hamburger Modell: Die Arbeitszeit wird schrittweise gesteigert, während die Person weiterhin krankgeschrieben bleibt.
Das ist kein kosmetisches Detail, sondern oft die vernünftigste Brücke zurück in den Job. Wer zwar noch nicht voll belastbar ist, aber teilweise arbeiten kann, braucht häufig keine radikale Rückkehr von heute auf morgen. Die Wiedereingliederung kann dann helfen, Rückfälle zu vermeiden und die Erwerbsfähigkeit stabiler zu halten.
- Stufenweise Wiedereingliederung passt, wenn noch eine Restbelastbarkeit da ist und die Rückkehr in kleinen Schritten sinnvoller ist als ein harter Neustart.
- Rehabilitation wird wichtig, wenn medizinische Stabilisierung Vorrang vor der unmittelbaren Rückkehr hat.
- Betriebliches Eingliederungsmanagement kann helfen, wenn die Krankheit mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt oder die Rückkehr organisatorisch vorbereitet werden muss.
- Frühzeitige Abstimmung mit Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber verhindert unnötige Unterbrechungen und Missverständnisse.
Aus meiner Sicht ist das die Stelle, an der Sozialrecht und Alltag wirklich zusammenlaufen. Wer bei langer Krankheit nur von einer Krankschreibung zur nächsten denkt, verpasst oft die bessere Lösung: einen geordneten, medizinisch sinnvollen Wiedereinstieg mit klarer Leistungsseite.
Worauf ich bei einer langen Krankschreibung besonders achte
Wenn eine AU länger läuft, sollte man vor allem drei Dinge im Blick behalten: die Frist der aktuellen Bescheinigung, die nächste mögliche Folgebescheinigung und die gerade laufende Leistung. Genau diese drei Punkte entscheiden, ob der Verlauf sauber bleibt oder ob später Rückfragen entstehen. Dazu kommt die einfache, aber oft unterschätzte Pflicht, den Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren.
- Die aktuelle AU nicht einfach „auslaufen lassen“, sondern das Enddatum aktiv prüfen.
- Folgebescheinigungen rechtzeitig organisieren, idealerweise vor dem letzten bescheinigten Tag.
- Bei längerem Verlauf früh klären, ob noch Entgeltfortzahlung oder schon Krankengeld gezahlt wird.
- Bei Unsicherheit zu Diagnosen, Leistungsdauer oder Wiedereinstieg direkt bei Arztpraxis und Krankenkasse nachfragen.
Unterm Strich ist die Krankschreibung in Deutschland medizinisch flexibler, als viele vermuten, sozialrechtlich aber an klare Fristen gekoppelt. Wer die Übergänge zwischen AU, Entgeltfortzahlung und Krankengeld sauber hält, vermeidet die typischen Lücken. Genau dort entscheidet sich in der Praxis meist, ob eine lange Erkrankung organisatorisch ruhig bleibt oder unnötig Probleme macht.