Krankengeld berechnen - so klappt die Rechnung

25. Juli 2026

Stempel mit "Krankengeld", Miniaturfigur mit Krücken. Text: Krankengeld & Übergangsgeld, Berechnung, Höhe, Dauer beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Krankengeld soll den Verdienstausfall abfedern, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger dauert und der Arbeitgeber nicht mehr zahlt. Wer die Berechnung nachvollziehen will, braucht vor allem drei Dinge: die gesetzliche Grundformel, die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze und ein Gefühl dafür, welche Entgeltbestandteile wirklich zählen. Ich gehe die Rechnung deshalb Schritt für Schritt durch und zeige an konkreten Beispielen, wo sich die Praxis von der schnellen Faustregel unterscheidet.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Grundregel: Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Entgelts, darf aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
  • Kalendertag statt Monat: Die Leistung wird pro Tag berechnet; ein voller Monat zählt mit 30 Tagen.
  • 2026 gilt als Höchstgrenze: Aus der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich ergibt sich ein maximales Krankengeld von 135,63 Euro pro Tag.
  • Einmalzahlungen: Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können anteilig einfließen, aber nicht einfach 1:1 in die Rechnung.
  • Die Auszahlung liegt oft unter dem Bruttobetrag: Von Krankengeld gehen in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
  • Der Anspruch setzt meist später ein: Für viele Beschäftigte beginnt Krankengeld erst nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wann die Rechnung überhaupt relevant wird

Für die meisten Beschäftigten ist Krankengeld kein Ersatz ab dem ersten Krankheitstag, sondern die Anschlussleistung nach der Entgeltfortzahlung. In der Regel zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen weiter; erst danach springt die Krankenkasse ein. Das ist wichtig, weil die Berechnung erst dann praktisch wird, wenn klar ist, dass kein voller Arbeitslohn mehr kommt.

Ich trenne deshalb immer zwei Fragen: Besteht überhaupt ein Anspruch? Und erst danach: Wie hoch ist er? Wer die Reihenfolge verwechselt, landet schnell bei falschen Erwartungen. Außerdem läuft der Anspruch wegen derselben Krankheit grundsätzlich nur bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei die ersten sechs Wochen Entgeltfortzahlung mitgerechnet werden.

  • Bei Arbeitnehmern beginnt die Leistung meist nach Ende der Entgeltfortzahlung.
  • Bei bestimmten anderen Gruppen gelten Sonderregeln, etwa bei Arbeitslosengeld oder Selbstständigen mit Wahlmöglichkeit.
  • Für die Berechnung zählt immer der rechtlich relevante Einkommensstatus vor der Arbeitsunfähigkeit.

Wenn der Rahmen klar ist, lässt sich die Formel sauber anwenden, und genau dort wird es für den Alltag interessant.

So entsteht der tägliche Krankengeldbetrag

Die Grundlogik ist einfach, auch wenn die gesetzlichen Details auf den ersten Blick sperrig wirken. Ich rechne Krankengeld in drei Schritten: erst das Regelentgelt bestimmen, dann 70 Prozent davon ansetzen und anschließend prüfen, ob die 90-Prozent-Netto-Grenze niedriger ist. Der kleinere Wert ist der maßgebliche Tagesbetrag vor Abzügen.

Schritt Rechenweg Warum das wichtig ist
1. Regelentgelt ermitteln Maßgeblich ist das regelmäßig erzielte, beitragspflichtige Arbeitsentgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Ohne die richtige Ausgangsbasis ist jedes Ergebnis falsch.
2. 70-Prozent-Regel anwenden Regelentgelt x 0,70 Das ist die gesetzliche Grundformel.
3. 90-Prozent-Netto-Grenze prüfen Nettoarbeitsentgelt x 0,90 Der Krankengeldbetrag darf diese Grenze nicht überschreiten.
4. Auf Kalendertage umrechnen Monatswerte werden mit 30 Tagen gerechnet. So entsteht der tägliche Auszahlungsbetrag.

Praktisch heißt das: Nicht der Bruttomonatslohn allein entscheidet, sondern das Zusammenspiel aus Regelentgelt und Nettoobergrenze. Genau an dieser Stelle werden viele Schnellrechner ungenau, weil sie den Tageswert zu grob aus dem Monatsgehalt ableiten.

Die Formel ist damit zwar simpel, aber sie steht und fällt mit dem richtigen Einkommen, und deshalb lohnt sich der Blick auf die einzelnen Bestandteile der Rechnung.

Welche Einkünfte in die Rechnung eingehen

Das Regelentgelt ist nicht einfach irgendein Durchschnittswert. Maßgeblich ist in der Regel das letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgelt, und zwar mindestens aus einem Zeitraum von vier Wochen. Bei monatlicher Bezahlung wird der Monatswert auf 30 Tage heruntergebrochen. Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden nicht voll angerechnet, sondern fließen nur anteilig ein.

Einkommensbestandteil Wie er behandelt wird Praxisfolge
Festes Monatsgehalt Fließt direkt in die Berechnung ein. Das ist der Normalfall bei klassischen Arbeitsverhältnissen.
Regelmäßig beitragspflichtige Zulagen Können berücksichtigt werden, wenn sie zum regelmäßigen Entgelt gehören. Hier ist der Lohnzettel wichtiger als eine grobe Schätzung.
Einmalzahlungen Werden anteilig über den 12-Monats-Zeitraum berücksichtigt, nicht 1:1. Wer Boni oder Sonderzahlungen ausblendet, rechnet meist zu niedrig.
Monatliche Bemessung Der Monatswert wird mit 30 Tagen angesetzt. Ein Kalendermonat zählt sozialrechtlich nicht mit 28, 30 oder 31 Tagen.
Verstetigte Sonderregelungen Bei schwankendem Entgelt kann der letzte vollständig abgerechnete Zeitraum entscheidend sein. Gerade bei variabler Vergütung lohnt sich ein genauer Blick.

Ich würde hier besonders auf Einmalzahlungen achten. Sie werden gern überschätzt, weil sie zwar wirtschaftlich spürbar sind, sozialrechtlich aber nur anteilig wirken. Daraus folgt: Der kurzfristig hohe Bonus hebt das Krankengeld nicht automatisch im selben Maß an.

Wenn diese Basis sauber steht, lässt sich die Formel sehr gut in echte Zahlen übersetzen.

So fallen die Zahlen 2026 konkret aus

Für 2026 ist der Höchstwert durch die Beitragsbemessungsgrenze klar begrenzt. Die Bundesregierung nennt für die gesetzliche Krankenversicherung 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro jährlich. Daraus ergibt sich ein maximaler Tagesbetrag von 135,63 Euro Krankengeld vor den üblichen Abzügen.

Beispiel Monatsbrutto Monatsnetto 70 Prozent vom Brutto 90 Prozent vom Netto Krankengeld pro Tag vor Abzügen
Beispiel 1 2.400,00 € 1.700,00 € 1.680,00 € 1.530,00 € 51,00 €
Beispiel 2 4.000,00 € 2.550,00 € 2.800,00 € 2.295,00 € 76,50 €
Beispiel 3 oberhalb der BBG abhängig vom Einzelfall durch die BBG gedeckelt zusätzlich zu prüfen maximal 135,63 €

Wichtig ist die Richtung der Prüfung: Erst wird der Bruttobetrag auf 70 Prozent heruntergerechnet, dann wird gegengerechnet, ob 90 Prozent des Nettoeinkommens niedriger liegen. Liegt das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, bringt ein noch höheres Gehalt keine zusätzliche Steigerung mehr.

Auf den Bruttobetrag kommen in der Praxis meist noch Abzüge für die Sozialversicherung, sodass die tatsächliche Auszahlung niedriger ausfällt. Genau deshalb sollte man die Höchstgrenze kennen, bevor man mit einem groben Monatswert weiterplant.

Wann die Standardformel nicht reicht

Die typische Arbeitnehmerrechnung ist nur der häufigste Fall. Es gibt aber mehrere Konstellationen, in denen die Berechnung anders aussieht oder der Anspruch überhaupt erst durch eine besondere Wahl entsteht. Wer das übersieht, rechnet mit dem falschen Ausgangswert und kommt schnell zu einem Ergebnis, das mit dem Bescheid der Kasse nichts mehr gemein hat.

Fallgruppe Was maßgeblich ist Worauf ich achten würde
Selbstständige Der zuletzt für die Beitragsbemessung relevante kalendertägliche Betrag aus Arbeitseinkommen. Ohne passende Wahl oder Absicherung kann der Anspruch ganz anders ausfallen als bei Arbeitnehmern.
Künstler und Publizisten Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen aus dem relevanten Zeitraum. Hier sind die gemeldeten Einkommensgrundlagen entscheidend.
Bezieher von Arbeitslosengeld Das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld beziehungsweise der einschlägige Leistungsbetrag. Die Rechnung folgt nicht dem klassischen Monatslohn.
Beschäftigte ohne durchgehende Entgeltfortzahlung In bestimmten Fällen ist eine Wahlerklärung oder eine andere Absicherung nötig. Gerade bei kurzzeitigen oder unständigen Beschäftigungen sollte man nicht automatisch vom Standardfall ausgehen.

Ich halte diese Abweichungen für einen der größten Praxisfehler, weil sich viele nur auf die einfache 70-Prozent-Regel konzentrieren. Sobald der Versicherungsstatus nicht dem klassischen Vollzeitverhältnis entspricht, muss die Rechnung neu aufgesetzt werden.

Damit ist der wichtigste Teil der Formel geklärt, und der Blick auf die typischen Fehler zeigt, wo die meisten Missverständnisse entstehen.

Die typischen Rechenfehler, die ich in der Praxis am häufigsten sehe

  1. 70 Prozent vom Brutto ohne Netzobergrenze rechnen. Das klingt naheliegend, ist aber oft zu hoch und damit schlicht falsch.
  2. Einmalzahlungen 1:1 einbauen. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wirkt nur anteilig, nicht vollständig.
  3. Mit 31 Tagen rechnen. Sozialrechtlich wird der Monat mit 30 Tagen angesetzt, nicht mit der tatsächlichen Kalenderlänge.
  4. Die Beitragsbemessungsgrenze vergessen. Wer darüber verdient, bekommt kein höheres Krankengeld mehr.
  5. Bruttokrankengeld mit Auszahlungsbetrag verwechseln. Die Nettoauszahlung liegt wegen der Beiträge zur Sozialversicherung niedriger.
  6. Den Beginn der Leistung zu früh annehmen. Für viele Arbeitnehmer kommt Krankengeld erst nach sechs Wochen ins Spiel.

Mein Rat ist simpel: Nicht nur die Endzahl prüfen, sondern den Rechenweg. Sobald ein Bescheid kommt, sollte man vor allem auf den zugrunde gelegten Lohnzeitraum, die Einmalzahlungen und die angewendete Tagesberechnung schauen.

Was ich vor einer eigenen Berechnung noch gegenprüfen würde

Wenn ich Krankengeld für einen Mandanten oder Leser überschlage, prüfe ich immer dieselben fünf Punkte. Das spart Zeit und verhindert, dass man eine plausible, aber falsche Zahl als Grundlage nimmt.

  • War die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt?
  • Welcher Lohnabrechnungszeitraum lag zuletzt vollständig vor?
  • Wurden Sonderzahlungen berücksichtigt oder zu hoch angesetzt?
  • Greift die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich?
  • Gibt es einen Sonderstatus, etwa Selbstständigkeit, Arbeitslosengeld oder eine abweichende Pflegeversicherungs-Konstellation?

Wer diese Punkte sauber abklärt, kommt der realen Krankengeldhöhe sehr nahe und kann einen Bescheid deutlich besser einordnen. Genau darin liegt für mich der praktische Nutzen der Formel: Sie ist nicht kompliziert, aber sie verlangt saubere Ausgangsdaten und eine ehrliche Prüfung der Grenzen. Wenn diese Basis stimmt, lässt sich das Krankengeld verlässlich nachrechnen.

Häufig gestellte Fragen

Die Grundformel lautet: 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Entgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Maßgeblich ist der kleinere Wert, und die Berechnung erfolgt pro Kalendertag, wobei ein Monat mit 30 Tagen angesetzt wird. Für viele Beschäftigte beginnt Krankengeld erst nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Direkt berücksichtigt wird das feste Monatsgehalt sowie regelmäßig beitragspflichtige Zulagen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld fließen nur anteilig über den relevanten Zeitraum ein und nicht 1:1. Bei schwankendem Entgelt kann außerdem der zuletzt vollständig abgerechnete Zeitraum entscheidend sein.

Für 2026 ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung mit 5.812,50 Euro im Monat angegeben. Daraus ergibt sich ein maximales Krankengeld von 135,63 Euro pro Tag vor den üblichen Abzügen. Wer darüber verdient, bekommt nicht mehr Krankengeld, weil die Berechnung gedeckelt ist.

Vom Krankengeld gehen in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Deshalb ist der ausgezahlte Betrag niedriger als der vorher ermittelte Tagesbetrag vor Abzügen. Genau das sollte man bei der eigenen Planung berücksichtigen.

Die einfache Arbeitnehmerrechnung passt nicht in allen Fällen. Bei Selbstständigen, Künstlern und Publizisten, Beziehern von Arbeitslosengeld oder Beschäftigten ohne durchgehende Entgeltfortzahlung gelten abweichende Ausgangswerte oder Sonderregeln. Dann muss die Berechnung auf den jeweiligen Versicherungsstatus zugeschnitten werden.

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krankengeld entgeltfortzahlung regelentgelt beitragsbemessungsgrenze einmalzahlungen

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Jakob Schlüter

Jakob Schlüter

Mein Name ist Jakob Schlüter und ich bringe vier Jahre Erfahrung im Bereich Recht im Alltag mit, insbesondere in den Themen Familie, Arbeit und Wohnen. Mein Interesse an diesen Bereichen entstand aus der Überzeugung, dass rechtliche Fragestellungen oft komplex und verwirrend sind, aber für jeden von uns von großer Bedeutung sein können. Ich finde es besonders erfüllend, komplexe rechtliche Konzepte zu vereinfachen und verständlich zu machen, damit Leserinnen und Leser fundierte Entscheidungen treffen können. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, aktuelle Trends und Entwicklungen im Recht zu beleuchten und dabei stets auf verlässliche Quellen zurückzugreifen. Mein Ziel ist es, nützliche, präzise und leicht verständliche Informationen zu bieten, die den Alltag meiner Leserinnen und Leser bereichern. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten dazu beitragen kann, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und ein besseres Verständnis für die Rechte und Pflichten im Alltag zu vermitteln.

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