Die Frage, wann Krankengeld tatsächlich einsetzt, ist in Deutschland vor allem eine Frage des Übergangs: Wer zahlt zuerst, wie lange läuft die Lohnfortzahlung, und ab welchem Tag springt die Krankenkasse ein? Genau darum geht es hier. Ich ordne die wichtigsten Regeln des Sozialrechts ein, zeige die typischen Sonderfälle und erkläre, worauf Sie achten sollten, damit keine unnötige Lücke im Einkommen entsteht.
Die Leistung beginnt meist nach sechs Wochen, kann aber je nach Fall früher oder anders einsetzen
- Bei normaler Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber in der Regel zuerst bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- Danach beginnt das Krankengeld meist ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bei Krankenhaus- oder Reha-Behandlung kann der Anspruch schon mit dem Beginn der Maßnahme starten.
- In den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses kann die Krankenkasse früher einspringen, weil noch kein voller Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
- Wichtig ist eine lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sonst kann der Anspruch unterbrochen werden.
- Die Höhe liegt grundsätzlich bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens 90 Prozent des Netto, begrenzt auf 135,63 Euro pro Tag im Jahr 2026.
Krankengeld ab wann die Kasse zahlt
Bei einem klassischen Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Krankenversicherung gilt im Regelfall: Erst zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung, danach beginnt das Krankengeld. Praktisch heißt das meist: ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern die Erkrankung ohne Unterbrechung weiterbesteht und die Bescheinigungen sauber lückenlos vorliegen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Anspruch und Auszahlung. Rechtlich entsteht der Anspruch auf Krankengeld mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; in der Praxis fließt das Geld bei normalen Beschäftigten aber erst dann, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Genau an diesem Punkt entsteht in der Beratung oft Verwirrung, weil viele nur auf das Datum der Krankschreibung schauen und nicht auf den Lauf der Entgeltfortzahlung.
Bei einer stationären Krankenhausbehandlung oder einer Reha ist die Lage anders: Dort kann der Anspruch bereits mit dem Beginn der Behandlung einsetzen. Das ist kein Randfall, sondern ein echter Unterschied, den man im Blick haben sollte, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht nur ambulant bestätigt wird.
Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die 6 Wochen Entgeltfortzahlung, weil dort der eigentliche Bruch im Geldfluss liegt.

Warum die sechs Wochen Entgeltfortzahlung alles entscheiden
Das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt Arbeitnehmern grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall. Diese Frist ist der Dreh- und Angelpunkt für die Frage, wann Krankengeld relevant wird. Solange der Arbeitgeber zahlen muss, ist die Krankenkasse nur im Hintergrund wichtig. Erst wenn dieser Zeitraum endet, wird die Kasse zum Leistungsträger.
Bei derselben Krankheit kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung unter Umständen neu entstehen, aber eben nicht beliebig oft. Dafür müssen bestimmte Zeiträume ohne diese Krankheit vergangen sein. Das ist in der Praxis vor allem dann wichtig, wenn jemand nach einer ersten Erkrankung kurz wieder arbeitet und dann erneut ausfällt. Wer solche Verläufe nicht sauber trennt, überschätzt schnell den Zeitpunkt, an dem Krankengeld einsetzen müsste.
Hinzu kommt der Sonderfall eines neuen Arbeitsverhältnisses. In den ersten vier Wochen besteht normalerweise noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Genau dort kann die Krankenkasse früher einspringen als viele erwarten. Ich würde diesen Punkt immer gesondert prüfen, weil er in der Beratung häufig übersehen wird und für Betroffene finanziell einen großen Unterschied macht.
Im nächsten Schritt lohnt sich deshalb eine saubere Einordnung der Sonderfälle, denn nicht jeder Versicherte landet automatisch im Standardmodell mit Tag 43.
Welche Sonderfälle den Start vorziehen oder verschieben
Der Start des Krankengelds hängt stark davon ab, in welcher Versicherungs- und Beschäftigungssituation Sie sich befinden. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Varianten in der Praxis:
| Fall | Wann beginnt Krankengeld? | Worauf kommt es besonders an? |
|---|---|---|
| Normale Beschäftigung mit gesetzlicher Krankenversicherung | Nach Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung, meist ab Tag 43 | Lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und fortlaufende Krankheit |
| Neueinstellung in den ersten vier Wochen | Kann früher einsetzen, weil der Arbeitgeber noch nicht zahlen muss | Die Wartezeit im Arbeitsverhältnis ist entscheidend |
| Krankenhaus- oder Reha-Behandlung | Ab Beginn der stationären Behandlung | Der Behandlungsbeginn ist hier der maßgebliche Zeitpunkt |
| Selbstständige mit gewähltem Anspruch | In der Regel ab der siebten Woche | Der Anspruch muss mitversichert oder über eine Wahlerklärung abgesichert sein |
| Kurzzeit- oder unständig Beschäftigte | Ab dem 43. Tag, wenn der entsprechende Versicherungsschutz gewählt wurde | Ohne die richtige Beitragssituation besteht oft gar kein Anspruch |
| Private Krankenversicherung | Kein gesetzliches Krankengeld | Hier ist meist eine separate Krankentagegeld-Absicherung nötig |
Der wichtigste Punkt aus dieser Tabelle ist für mich nicht die Theorie, sondern die Folge für die Praxis: Wer in einen Sonderfall fällt, sollte den Startzeitpunkt nie mit dem Standardfall verwechseln. Sonst rechnet man mit Geld, das rechtlich noch gar nicht fließt.
Als Nächstes kommt der Teil, an dem in der Realität besonders oft Fehler passieren: die lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
Welche Fristen und Nachweise Sie sauber einhalten sollten
Beim Krankengeld ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kein Formalismus, sondern die Schaltstelle des Anspruchs. Läuft eine Bescheinigung aus, muss die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit rechtzeitig erneut festgestellt werden. Erfolgt diese Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen; Samstage zählen dabei nicht als Werktage.
Genau hier entstehen die gefährlichen Lücken. Wer zu spät zum Arzt geht oder die Folge-AU nicht rechtzeitig bekommt, riskiert eine Unterbrechung des Krankengelds. Das ist nicht bloß ein Papierproblem, sondern kann direkte finanzielle Folgen haben. Ich rate deshalb immer, das Ende der Bescheinigung nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern aktiv im Kalender zu markieren.
Auch die elektronische Meldung ist relevant: In den meisten Fällen geht die Krankschreibung heute digital an die Krankenkasse. Das nimmt Ihnen nicht die Pflicht, auf korrekte Daten zu achten. Wenn die Übermittlung technisch scheitert oder eine Papierbescheinigung ausgestellt wird, sollte man sie nicht liegen lassen, sondern sofort weitergeben.
Wer diese Fristen im Griff hat, vermeidet die häufigsten Unterbrechungen. Danach stellt sich für viele Betroffene die zweite naheliegende Frage: Wie viel kommt am Ende tatsächlich an?
Wie viel Krankengeld realistisch ankommt
Die Höhe des Krankengelds ist niedriger als das normale Gehalt und wird pro Kalendertag berechnet. Als Faustregel gelten 70 Prozent des Bruttoeinkommens, aber höchstens 90 Prozent des Netto. Zusätzlich gibt es einen gesetzlichen Höchstbetrag; im Jahr 2026 liegt er bei 135,63 Euro pro Tag.
Das ist für die Planung wichtig, weil der Übergang von der Lohnfortzahlung zum Krankengeld oft mit einem spürbaren Einkommensrückgang verbunden ist. Viele rechnen zu optimistisch und merken erst im ersten Krankengeldmonat, dass das Netto deutlich niedriger ausfällt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld können die Berechnung ebenfalls beeinflussen, ebenso Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die aus dem Krankengeld abgeführt werden. In der Krankenversicherung selbst sind Sie während des Krankengeldbezugs beitragsfrei versichert.
Wer sich auf die Leistung verlassen muss, sollte deshalb nicht nur den Starttermin kennen, sondern auch den voraussichtlichen Betrag grob überschlagen. Das verhindert böse Überraschungen und hilft bei Miete, Nebenkosten und laufenden Verpflichtungen.
Am Ende bleibt damit vor allem die Frage, welche persönliche Konstellation vorliegt. Genau dort setze ich in der Praxis zuerst an.
Was ich vor dem ersten Krankengeldtag immer prüfe
Wenn es um Krankengeld geht, würde ich immer vier Dinge parallel prüfen:
- Besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber oder läuft diese Frist bereits aus?
- Ist die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt, ohne einen Tag Unterbrechung?
- Gibt es einen Sonderfall, etwa neue Beschäftigung, stationäre Behandlung, Selbstständigkeit oder Kurzzeitbeschäftigung?
- Ist klar, ob überhaupt gesetzliches Krankengeld vorgesehen ist oder eine andere Absicherung, etwa Krankentagegeld, gebraucht wird?
Gerade bei längeren Erkrankungen ist das Zusammenspiel aus Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsstatus wichtiger als ein einzelnes Datum. Wer hier sauber prüft, vermeidet Verzögerungen, Rückfragen und unnötige Einkommenslücken.
Der saubere Übergang ist wichtiger als ein einzelner Tag
Die praktische Antwort auf die Frage nach dem Startzeitpunkt ist einfach: Im Normalfall folgt das Krankengeld auf die sechswöchige Entgeltfortzahlung und beginnt damit meist ab dem 43. Tag. Komplizierter wird es nur dort, wo Sonderregeln greifen, etwa in den ersten Wochen eines neuen Jobs, bei stationären Behandlungen oder bei besonderen Versicherungsformen.
Wer den Übergang sauber dokumentiert, die Fristen im Blick behält und die eigene Versicherungsart richtig einordnet, hat die beste Ausgangslage. Genau diese drei Punkte machen in der Praxis den Unterschied zwischen einem reibungslosen Leistungsfall und einem unnötig holprigen Verlauf.