Steuerklasse VI beim Nebenjob - hoher Abzug, was nun?

18. Mai 2026

Steuerklasse 6 und Zweitjob: Ein Mann mit Brille erklärt die Steuerklasse 6, während im Hintergrund ein Taschenrechner und Formulare liegen.

Inhaltsverzeichnis

Auf der Gehaltsabrechnung steht plötzlich „Steuerklasse 6“, obwohl nur ein Nebenjob begonnen hat oder der Arbeitgeber gewechselt wurde. Ich erkläre, wann diese Einstufung richtig ist, warum der monatliche Abzug oft überraschend hoch ausfällt und wie sich zu viel gezahlte Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung korrigieren lässt.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Steuerklasse VI gilt meist für das zweite oder jedes weitere Arbeitsverhältnis.
  • Der monatliche Abzug ist häufig hoch, weil Freibeträge nicht erneut berücksichtigt werden.
  • Die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung, nicht die endgültige Einkommensteuer.
  • Bei mehreren parallelen Arbeitgebern besteht in der Regel eine Pflicht zur Steuererklärung.
  • Ein pauschal versteuerter Minijob läuft normalerweise nicht über diese Steuerklasse.

Was die Steuerklasse VI tatsächlich bedeutet

Die Steuerklasse VI ist für Arbeitnehmer vorgesehen, die gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen. Typisch ist der Fall, dass der Hauptjob über Steuerklasse I, II, III oder IV abgerechnet wird und der Nebenjob über Klasse VI.

Die Einstufung sagt nicht, dass der zweite Job grundsätzlich höher besteuert wird. Sie bestimmt zunächst nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Belastung ergibt sich erst aus allen Einkünften des gesamten Kalenderjahres.

Situation Übliche Behandlung Was das praktisch bedeutet
Ein Arbeitgeber und ein Arbeitsverhältnis Steuerklasse I bis V Die persönlichen Merkmale werden regulär berücksichtigt.
Hauptjob und Nebenjob bei verschiedenen Arbeitgebern Hauptjob I bis V, weiterer Job VI Der Nebenjob wird ohne die bereits im Hauptjob genutzten Freibeträge abgerechnet.
Fehlende oder gesperrte ELStAM-Daten Vorübergehend VI Der Abzug kann bis zur Korrektur deutlich höher ausfallen.
Pauschal versteuerter Minijob In der Regel keine Steuerklasse VI Die Besteuerung erfolgt nach einem anderen Verfahren durch den Arbeitgeber.

ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Über dieses Verfahren ruft der Arbeitgeber unter anderem Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmale ab. Mein erster Prüfschritt ist deshalb immer, ob tatsächlich zwei Arbeitsverhältnisse vorliegen oder ob lediglich eine fehlerhafte Arbeitgeberanmeldung dahintersteckt.

Warum der monatliche Abzug so hoch ausfällt

Der häufigste Irrtum lautet, dass die zweite Beschäftigung mit einem festen Strafsatz besteuert wird. Das stimmt nicht. Es gibt keinen einheitlichen Prozentsatz für die Klasse VI, aber der monatliche Lohnsteuerabzug fällt oft hoch aus, weil wichtige Entlastungen bereits beim ersten Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden.

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro. Er wird bei der laufenden Lohnabrechnung nicht für jeden zusätzlichen Arbeitgeber nochmals vollständig angesetzt. Auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag werden nicht einfach doppelt verteilt.

Das erklärt, warum selbst ein vergleichsweise kleiner Nebenverdienst auf der Abrechnung enttäuschend aussehen kann. Sozialversicherungsbeiträge richten sich dabei grundsätzlich nicht nach der Steuerklasse, sondern nach den Regeln der jeweiligen Versicherung und dem Arbeitsentgelt.

Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar. Wer monatlich 3.500 Euro brutto im Hauptjob und zusätzlich 800 Euro brutto bei einem zweiten Arbeitgeber verdient, erhält die 800 Euro meist mit einem deutlich höheren Steuerabzug. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass am Jahresende genau dieser hohe Betrag geschuldet ist. Entscheidend ist, wie hoch der gesamte Jahreslohn ist und welche Werbungskosten, Sonderausgaben oder weiteren Abzüge geltend gemacht werden können.

Ich rate deshalb davon ab, den Nebenjob allein nach dem monatlichen Netto zu beurteilen. Die entscheidende Zahl ist die Jahressteuer nach Zusammenrechnung aller Einkünfte, nicht der Abzug auf einer einzelnen Lohnabrechnung.

Was am Jahresende mit der Steuer passiert

Wer nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezieht, muss in der Regel eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die zusätzliche Beschäftigung nur einige Monate bestanden hat.

Das Finanzamt betrachtet in der Steuererklärung beide Lohnsteuerbescheinigungen zusammen. Dabei wird geprüft, wie hoch die tatsächliche Einkommensteuer ist und wie viel Lohnsteuer bereits einbehalten wurde. Die Differenz führt entweder zu einer Erstattung oder zu einer Nachzahlung.

Monatlicher Lohnsteuerabzug Jahresabrechnung Mögliche Folge
Zu hoch Weniger Einkommensteuer als einbehalten Erstattung durch das Finanzamt
Passend Einbehalt entspricht der Jahressteuer Keine größere Abweichung
Zu niedrig Höhere Einkommensteuer als einbehalten Nachzahlung möglich

Eine Erstattung ist häufig, aber nicht garantiert. Eine Nachzahlung kann entstehen, wenn der zusätzliche Arbeitslohn das Gesamteinkommen deutlich erhöht, weitere Einkünfte hinzukommen oder bestimmte Lohnbestandteile steuerlich anders behandelt werden. Auch bei Ehepaaren kann die gemeinsame Veranlagung das Ergebnis verändern.

Für die Abgabe werden in der Regel die elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen verwendet. Werbungskosten wie Fahrtkosten, berufliche Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten können die tatsächliche Steuerlast senken, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist die Frist. Bei einer verpflichtenden Steuererklärung gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres, sofern keine steuerliche Beratung beauftragt wurde. Wer freiwillig eine Erklärung abgibt, hat regelmäßig deutlich mehr Zeit, sollte aber nicht unnötig warten, wenn eine Erstattung zu erwarten ist.

So lässt sich eine falsche Einstufung korrigieren

Manchmal ist die Klasse VI völlig korrekt. Manchmal entsteht sie aber, weil ein früherer Arbeitgeber noch nicht abgemeldet wurde, der neue Arbeitgeber zu spät als Hauptarbeitgeber gemeldet wurde oder die ELStAM-Daten nicht abgerufen werden konnten.

Lesen Sie auch: Steuerklasse IV - Wann IV/IV oder das Faktorverfahren passt

Die wichtigsten Prüfschritte

  1. Vergleiche die Lohnabrechnung mit deinen tatsächlichen Arbeitsverhältnissen.
  2. Prüfe, welcher Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber und welcher als Nebenarbeitgeber gemeldet ist.
  3. Teile dem Arbeitgeber deine Steuer-ID, dein Geburtsdatum und die gewünschte Einordnung mit.
  4. Bitte die Lohnbuchhaltung um eine Korrektur der ELStAM-Anmeldung.
  5. Kontrolliere die nächste Abrechnung und bewahre alle korrigierten Unterlagen auf.

Wenn ein neuer Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung anmeldet, kann der bisherige Arbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber werden. In einer Übergangsphase kann deshalb vorübergehend Klasse VI erscheinen. Bei einer verspäteten Anmeldung ist eine rückwirkende Korrektur nicht immer für jeden Abrechnungsmonat technisch möglich.

Reagiert der Arbeitgeber nicht oder bleiben die Daten falsch, kann das zuständige Finanzamt weiterhelfen. Ich würde zunächst immer den schriftlichen Weg wählen und die konkrete Abrechnung beifügen. Das beschleunigt die Prüfung und verhindert, dass nur allgemein über „zu hohe Steuern“ gesprochen wird.

Selbst wenn die Korrektur erst später erfolgt, ist das Geld nicht automatisch verloren. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer kann grundsätzlich über die Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Welche Alternativen bei einem Nebenjob infrage kommen

Nicht jede zusätzliche Tätigkeit muss über Klasse VI abgerechnet werden. Besonders bei einem Minijob kann eine pauschale Besteuerung durch den Arbeitgeber möglich sein. Dann wird nicht nach den individuellen ELStAM-Merkmalen abgerechnet.

Ob diese Lösung gewählt werden kann, hängt unter anderem von der Art der Beschäftigung, der Verdienstgrenze und der Entscheidung des Arbeitgebers ab. Der Arbeitnehmer kann die Pauschalierung nicht in jedem Fall selbst verlangen. Bei einer individuell versteuerten Beschäftigung bleibt die Einordnung über Klasse VI der normale Weg.

Es gibt außerdem eine weniger bekannte Möglichkeit für bestimmte Arbeitnehmer mit mehreren Jobs. Unter den Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes kann ein Freibetrag auf das zweite Arbeitsverhältnis übertragen werden, wenn der steuerfreie Spielraum im ersten Arbeitsverhältnis nicht ausgeschöpft wird. Dafür ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich.

Diese Option lohnt sich nicht automatisch. Ein niedrigerer monatlicher Abzug kann zwar die Liquidität verbessern, führt aber zu einer genaueren Prognose des Jahresarbeitslohns. Wer die Einkünfte zu niedrig einschätzt, riskiert später eine Nachzahlung. Ich würde die Übertragung deshalb nur beantragen, wenn die Lohnverhältnisse über das Jahr hinweg einigermaßen stabil sind.

Der wichtigste Schritt vor der nächsten Abrechnung

Steuerklasse VI ist meistens ein Hinweis auf ein weiteres Arbeitsverhältnis, nicht auf einen dauerhaften Nachteil. Prüfe zuerst die Arbeitgebermeldung, rechne danach mit dem gesamten Jahresbrutto und gib bei parallelen Beschäftigungen die Steuererklärung fristgerecht ab.

Besonders sorgfältig sollte man bei Arbeitgeberwechseln, mehreren Nebenjobs, verspäteten Anmeldungen und zusätzlichen Einkünften sein. Die Lohnsteuer auf der Abrechnung ist nur ein Vorauszahlungsbetrag. Erst der Einkommensteuerbescheid zeigt, was tatsächlich geschuldet ist.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

In Steuerklasse VI werden wichtige Freibeträge nicht für jeden weiteren Arbeitgeber erneut vollständig berücksichtigt. Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag werden meist bereits im Hauptjob angesetzt. Die Lohnsteuer ist jedoch nur eine Vorauszahlung und nicht automatisch die endgültige Jahressteuer.

Die Einstufung kann fehlerhaft sein, wenn ein früherer Arbeitgeber noch nicht abgemeldet wurde, der neue Arbeitgeber zu spät als Hauptarbeitgeber gemeldet ist oder ELStAM-Daten nicht abgerufen werden konnten. Prüfe die Arbeitgebermeldungen und teile dem Arbeitgeber Steuer-ID, Geburtsdatum und die gewünschte Einordnung mit. Die Lohnbuchhaltung kann anschließend eine Korrektur der ELStAM-Anmeldung veranlassen.

Wer gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezieht, muss in der Regel eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt führt die Lohnsteuerbescheinigungen zusammen und vergleicht die tatsächliche Jahressteuer mit den bereits einbehaltenen Beträgen. Eine Erstattung ist möglich, aber auch eine Nachzahlung kann entstehen.

Ein pauschal versteuerter Minijob läuft normalerweise nicht über Steuerklasse VI, sondern über ein anderes Besteuerungsverfahren durch den Arbeitgeber. Ob die Pauschalierung möglich ist, hängt unter anderem von der Beschäftigungsart, der Verdienstgrenze und der Entscheidung des Arbeitgebers ab. Bei individuell versteuerten Nebenjobs bleibt Steuerklasse VI der übliche Weg.

Artikel bewerten

Bewertung: 0.00 Stimmenanzahl: 0

Tags:

elstam lohnsteuer minijob steuerklasse vi nebenjob

Beitrag teilen

Jakob Schlüter

Jakob Schlüter

Mein Name ist Jakob Schlüter und ich bringe vier Jahre Erfahrung im Bereich Recht im Alltag mit, insbesondere in den Themen Familie, Arbeit und Wohnen. Mein Interesse an diesen Bereichen entstand aus der Überzeugung, dass rechtliche Fragestellungen oft komplex und verwirrend sind, aber für jeden von uns von großer Bedeutung sein können. Ich finde es besonders erfüllend, komplexe rechtliche Konzepte zu vereinfachen und verständlich zu machen, damit Leserinnen und Leser fundierte Entscheidungen treffen können. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, aktuelle Trends und Entwicklungen im Recht zu beleuchten und dabei stets auf verlässliche Quellen zurückzugreifen. Mein Ziel ist es, nützliche, präzise und leicht verständliche Informationen zu bieten, die den Alltag meiner Leserinnen und Leser bereichern. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten dazu beitragen kann, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und ein besseres Verständnis für die Rechte und Pflichten im Alltag zu vermitteln.

Kommentar schreiben