Wenn der Vater des Kindes trotz bestehender Verpflichtung keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, stehen viele Alleinerziehende vor derselben schwierigen Entscheidung: Soll ich eine Strafanzeige erstatten oder zunächst auf anderem Weg an das Geld kommen? Ich zeige, wann eine Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht sinnvoll sein kann, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen Sie brauchen und warum eine zivilrechtliche Vollstreckung oft schneller zu tatsächlichen Zahlungen führt.
Eine Strafanzeige kann Druck erzeugen, ersetzt aber nicht die Durchsetzung des Unterhalts
- Strafbar ist nicht jede ausbleibende Zahlung, sondern vor allem eine vorwerfbare Verletzung der Unterhaltspflicht trotz Leistungsfähigkeit.
- Grundlage ist § 170 Abs. 1 StGB. Möglich sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
- Für die tatsächliche Zahlung brauchen Sie meist zuerst einen vollstreckbaren Unterhaltstitel.
- Das Jugendamt kann mit einer kostenlosen Beistandschaft Einkommen ermitteln und Unterhalt geltend machen.
- Unterhaltsvorschuss sichert das Kind finanziell ab, wenn der andere Elternteil nicht, zu wenig oder unregelmäßig zahlt.
Wann eine Strafanzeige gegen den Vater überhaupt infrage kommt
Eine Strafanzeige kommt in Betracht, wenn der Vater eine gesetzliche Unterhaltspflicht hat, sich dieser bewusst entzieht und dadurch der Lebensbedarf des Kindes gefährdet wird. Nach § 170 Abs. 1 StGB drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Das bedeutet aber nicht, dass jede offene Monatsrate automatisch eine Straftat darstellt.
Entscheidend ist die Leistungsfähigkeit des Vaters. Wer tatsächlich kein Einkommen und kein verwertbares Vermögen hat, kann unter Umständen nicht zahlen, ohne seinen eigenen notwendigen Lebensunterhalt zu gefährden. Anders kann die Bewertung ausfallen, wenn er arbeitsfähig ist, eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, Einkommen verschweigt oder Vermögen beiseiteschafft.
Bei minderjährigen Kindern gelten besonders strenge Anforderungen an die Erwerbsbemühungen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Der Vater darf sich also nicht ohne Weiteres darauf berufen, dass er derzeit keine passende Stelle gefunden habe. Er muss grundsätzlich alles Zumutbare unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt zu sichern.
Die rechtliche Vaterschaft muss geklärt sein
Eine Strafanzeige setzt normalerweise voraus, dass der Mann auch rechtlich als Vater feststeht. Eine rein biologische Vaterschaft genügt nicht immer. Fehlen Vaterschaftsanerkennung oder gerichtliche Feststellung, sollte zunächst dieser Punkt geklärt werden. Das Jugendamt kann dabei im Rahmen einer Beistandschaft unterstützen.
Auch ein Wechselmodell oder regelmäßiger Umgang beseitigt die Unterhaltspflicht nicht automatisch. Maßgeblich sind unter anderem die tatsächliche Betreuungsaufteilung, die Einkommen beider Eltern und die konkreten Lebensverhältnisse des Kindes. Gerade hier entstehen häufig falsche Erwartungen, die eine Anzeige später schwächen können.
Was vor der Strafanzeige geklärt und dokumentiert werden sollte
Ich rate dazu, die Strafanzeige nicht nur aus Wut über eine einzelne ausgebliebene Zahlung zu stellen. Besser ist eine saubere Chronologie, aus der hervorgeht, seit wann nicht gezahlt wird, welcher Betrag geschuldet ist und welche Schritte bereits unternommen wurden.
Besonders hilfreich sind folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis der rechtlichen Vaterschaft
- Unterhaltstitel, gerichtlicher Beschluss oder Jugendamtsurkunde
- Berechnung des monatlichen Unterhalts, etwa nach der Düsseldorfer Tabelle
- Kontoauszüge oder eine übersichtliche Liste der tatsächlich eingegangenen Zahlungen
- Schriftliche Zahlungsaufforderungen und Nachrichten des Vaters
- Hinweise auf Arbeitgeber, selbstständige Tätigkeit, Fahrzeuge, Immobilien oder andere Einkünfte
- Nachweise über eigene Ausgaben und die finanzielle Belastung des Kindes
Ein häufiger Fehler ist, nur zu schreiben, dass „seit Monaten nichts kommt“. Für die Ermittlungsbehörden ist eine Tabelle mit Fälligkeit, geschuldetem Betrag, Zahlung und Rückstand deutlich verständlicher. So lässt sich auch vermeiden, dass freiwillig gezahlte Teilbeträge versehentlich als vollständige Nichtzahlung dargestellt werden.
Lesen Sie auch: Wohnungszuweisung bei psychischer Gewalt - wann ist sie möglich?
Ein Unterhaltstitel macht den Unterschied
Ohne Titel muss zunächst geklärt werden, ob und in welcher Höhe überhaupt Unterhalt geschuldet ist. Ein vollstreckbarer Titel kann dagegen die Grundlage für eine Kontopfändung, Lohnpfändung oder weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bilden.
Ein Titel kann beispielsweise beim Jugendamt kostenfrei beurkundet werden, wenn der Vater mitwirkt. Verweigert er das, kann ein familiengerichtliches Verfahren erforderlich sein. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe und gegebenenfalls Verfahrenskostenhilfe infrage. Die staatliche Beratungshilfe richtet sich an Menschen, die eine anwaltliche Beratung aus eigenen Mitteln nicht bezahlen können.So erstatten Sie die Strafanzeige wegen ausbleibenden Unterhalts
Die Anzeige können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten. Eine besondere Form ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Ich empfehle trotzdem eine schriftliche Darstellung, weil sich darin die Rückstände und die vorhandenen Belege wesentlich genauer festhalten lassen.
- Schildern Sie kurz die familiäre Situation und die rechtliche Vaterschaft.
- Geben Sie an, seit wann Unterhalt geschuldet wird und in welcher Höhe.
- Listen Sie monatlich auf, welche Beträge gezahlt wurden und welche offen sind.
- Beschreiben Sie, warum Sie von einer bestehenden Leistungsfähigkeit oder zumindest von vorwerfbarem Verhalten ausgehen.
- Fügen Sie Titel, Zahlungsübersicht, Schriftverkehr und weitere Nachweise bei.
- Geben Sie an, ob bereits Jugendamt, Gericht, Gerichtsvollzieher oder Unterhaltsvorschussstelle eingeschaltet sind.
Eine Strafanzeige ist kostenlos. Sie müssen den Tatbestand nicht juristisch perfekt formulieren. Es genügt, den Sachverhalt nachvollziehbar mitzuteilen und den Verdacht zu begründen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet anschließend, ob ausreichende Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren bestehen.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag. Die Anzeige informiert die Behörden über einen möglichen Gesetzesverstoß. Sie ist nicht dasselbe wie ein Antrag, mit dem ein bestimmtes Delikt verfolgt werden soll. Bei der Verletzung der Unterhaltspflicht steht die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft im Vordergrund.
Warum die Strafanzeige allein das Geld nicht zurückbringt
Das Strafverfahren soll klären, ob sich der Vater strafbar gemacht hat. Es ist aber kein normales Inkassoverfahren. Selbst eine Verurteilung führt nicht automatisch dazu, dass alle rückständigen Unterhaltsbeträge auf Ihrem Konto landen. Für die konkrete Zahlung brauchen Sie meist parallel zivilrechtliche Schritte.
| Maßnahme | Wofür sie dient | Besonderheit |
|---|---|---|
| Strafanzeige | Prüfung einer möglichen Straftat | Kann Druck erzeugen, ersetzt aber keine Vollstreckung |
| Beistandschaft beim Jugendamt | Berechnung, Auskunft und Geltendmachung des Kindesunterhalts | Für minderjährige Kinder grundsätzlich kostenlos |
| Unterhaltstitel | Rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung | Besonders wichtig bei dauerhaften Rückständen |
| Lohn- oder Kontopfändung | Einziehung laufender und rückständiger Beträge | Setzt in der Regel einen vollstreckbaren Titel voraus |
| Unterhaltsvorschuss | Sicherung des Kindesunterhalts durch eine staatliche Leistung | Die Behörde kann später beim Vater Rückgriff nehmen |
Mit einer Beistandschaft kann das Jugendamt das Einkommen des anderen Elternteils ermitteln, die Unterhaltshöhe berechnen und bei Bedarf auch im gerichtlichen Verfahren tätig werden. Das Familienportal weist darauf hin, dass diese Unterstützung für minderjährige Kinder, die in Deutschland leben, grundsätzlich kostenlos ist.
Liegt ein Titel vor, kann wegen Unterhaltsansprüchen unter bestimmten Voraussetzungen auch über die üblichen Pfändungsgrenzen hinaus in Arbeitseinkommen vollstreckt werden. Das bedeutet nicht, dass dem Vater nichts zum Leben bleiben darf. Sein notwendiger Eigenbedarf und vorrangige Unterhaltspflichten müssen berücksichtigt werden.
Unterhaltsvorschuss und Strafanzeige sinnvoll verbinden
Wenn das Geld für Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben fehlt, sollte die finanzielle Absicherung des Kindes nicht vom Ausgang des Strafverfahrens abhängen. Der Unterhaltsvorschuss wird bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle, meist beim Jugendamt, beantragt.Nach den aktuellen Angaben des Familienportals beträgt der Unterhaltsvorschuss im Jahr 2026 monatlich bis zu 227 Euro für Kinder bis fünf Jahre, bis zu 299 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und bis zu 394 Euro für Kinder von zwölf bis siebzehn Jahren. Die genaue Bewilligung hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der tatsächlichen Unterhaltssituation ab.
Der Vorschuss ist keine endgültige Befreiung des Vaters. Die Behörde kann die gezahlten Beträge später von ihm zurückfordern, wenn er leistungsfähig ist. Deshalb sollten Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Informationen über seinen Arbeitgeber, Wohnort und mögliche Einkünfte mitteilen.
Ein Antrag ist auch dann sinnvoll, wenn die Vaterschaft noch nicht abschließend geklärt ist oder der Aufenthaltsort des Vaters unbekannt ist. Allerdings gelten für ältere Kinder zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bürgergeld und eigenem Einkommen des betreuenden Elternteils.
Was nach der Anzeige passieren kann
Die Staatsanwaltschaft kann den Vater als Beschuldigten anhören, Unterlagen anfordern und seine Einkommensverhältnisse prüfen. Möglich ist auch eine Einstellung des Verfahrens, wenn sich seine Leistungsunfähigkeit bestätigt, die Beweise nicht ausreichen oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Eine Einstellung bedeutet nicht automatisch, dass kein Unterhaltsanspruch besteht. Strafrecht und Familienrecht prüfen unterschiedliche Fragen. Ein Vater kann zivilrechtlich zur Zahlung verpflichtet sein, obwohl ein Strafverfahren mangels nachweisbaren Vorsatzes oder Leistungsfähigkeit eingestellt wird.
Umgekehrt sollte eine Strafanzeige nicht mit ungesicherten Behauptungen arbeiten. Wer vorsätzlich falsche Tatsachen behauptet, riskiert selbst rechtliche Probleme. Bleiben Sie deshalb bei belegbaren Angaben und kennzeichnen Sie Vermutungen als solche.
Besonders heikel sind Fälle, in denen der Vater behauptet, arbeitslos oder krank zu sein. Dann kommt es auf die konkreten Umstände an. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Bewerbungsbemühungen, tatsächliche Beschäftigung, Schwarzarbeit oder ein freiwilliger Wechsel in eine deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit können für die Bewertung eine Rolle spielen.
Die sinnvollste Reihenfolge für die nächsten Schritte
In der Praxis würde ich die Angelegenheit meist in dieser Reihenfolge angehen: Zuerst die rechtliche Vaterschaft und den Unterhaltsanspruch klären, danach eine kostenlose Beistandschaft oder anwaltliche Unterstützung nutzen und einen Titel sichern. Anschließend kommen Vollstreckung und Unterhaltsvorschuss hinzu. Eine Strafanzeige kann parallel sinnvoll sein, wenn konkrete Hinweise auf absichtliche Umgehung oder Leistungsfähigkeit trotz Nichtzahlung bestehen.
- Rückstände monatsgenau dokumentieren
- Unterhalt schriftlich verlangen und eine angemessene Frist setzen
- Beim Jugendamt Beistandschaft oder Unterhaltsvorschuss beantragen
- Unterhaltstitel beschaffen, falls noch keiner existiert
- Bei ausreichenden Anhaltspunkten Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten
- Mit dem Titel Lohn-, Konto- oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen prüfen
Mein wichtigster Rat ist, Strafanzeige und finanzielle Absicherung nicht gegeneinander auszuspielen. Die Anzeige kann ein notwendiges Signal sein, der Titel und die Vollstreckung bringen das Geld aber meist unmittelbarer auf den Weg. Bei komplexen Einkommensverhältnissen, Auslandsbezug, Selbstständigkeit oder hohen Rückständen lohnt sich eine frühzeitige familienrechtliche Beratung.