Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt? Das gilt im Arbeitsrecht

15. Mai 2026

Hände halten einen Haufen glänzender Goldmünzen. Das ist ein schöner Gedanke, wann Urlaubsgeld!

Inhaltsverzeichnis

Wer den Sommerurlaub plant, möchte meist nicht nur wissen, ob er Urlaubsgeld erhält, sondern vor allem, wann das Geld auf dem Konto ist. In Deutschland gibt es dafür keinen einheitlichen Auszahlungstermin. Entscheidend sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder eine feste betriebliche Praxis. Ich zeige, welche Zeitpunkte üblich sind, worauf Beschäftigte achten sollten und was gilt, wenn die Zahlung ausbleibt.

Der Auszahlungstermin hängt von der Vereinbarung ab

  • Kein gesetzlicher Anspruch besteht automatisch auf zusätzliches Urlaubsgeld.
  • Üblich ist die Auszahlung im Mai, Juni oder Juli, oft zusammen mit dem Monatsgehalt.
  • Manche Regelungen knüpfen die Zahlung an den Antritt oder die tatsächliche Gewährung des Urlaubs.
  • Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können einen festen Stichtag oder eine anteilige Zahlung bestimmen.
  • Bei einer verspäteten oder fehlenden Zahlung sollten Sie Ausschlussfristen sofort prüfen.

Urlaubsgeld: Wann Sie es zahlen und welche Vorteile es gibt. Ein Flugzeug fliegt über den Text.

Wann wird Urlaubsgeld normalerweise ausgezahlt?

In vielen Unternehmen kommt das Urlaubsgeld mit dem Mai-, Juni- oder Juli-Gehalt. Das passt zur Haupturlaubszeit und soll Beschäftigten die Finanzierung ihrer Reise erleichtern. Einen allgemein gültigen Monat gibt es aber nicht. Ein Betrieb kann die Sonderzahlung ebenso im April, im August oder zu einem ganz anderen Termin leisten.

Entscheidend ist deshalb nicht die allgemeine Erwartung, sondern die konkrete Regelung. Steht im Arbeitsvertrag etwa, dass das Urlaubsgeld mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt wird, ist dieser Termin maßgeblich. Formulierungen wie „im Sommer“, „vor Urlaubsantritt“ oder „nach Maßgabe des Tarifvertrags“ müssen dagegen anhand der übrigen Vereinbarung ausgelegt werden.

Auszahlungsmodell Typischer Zeitpunkt Worauf es ankommt
Fester Monat Zum Beispiel Juni oder Juli Der im Vertrag oder Tarifvertrag genannte Termin
Vor Urlaubsantritt Vor Beginn des genehmigten Urlaubs Die Regelung und gegebenenfalls der konkrete Urlaubszeitraum
Mit dem Urlaubsentgelt Mit der normalen Gehaltsabrechnung während des Urlaubs Ob die Zahlung an tatsächlich genommenen Urlaub gekoppelt ist
Monatliche Auszahlung In zwölf Teilbeträgen Die genaue Berechnung und Ausweisung auf der Abrechnung

Meine Erfahrung mit solchen Klauseln ist, dass Beschäftigte häufig den üblichen Auszahlungsmonat mit einem gesetzlichen Anspruch verwechseln. Der Monat Juni ist ein verbreiteter Praxisfall, aber kein gesetzlicher Standard.

Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt sind nicht dasselbe

Ein wichtiger Unterschied wird im Alltag schnell übersehen. Das Urlaubsentgelt ist die normale Vergütung, die während des Erholungsurlaubs weitergezahlt wird. Es folgt aus dem gesetzlichen Urlaubsrecht und ersetzt das Arbeitsentgelt, das ohne die Urlaubstage verdient worden wäre.

Das Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche Leistung. Es wird häufig als Sonderzahlung bezeichnet und soll die Kosten des Urlaubs abfedern. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Extra-Zahlung besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht.

Ein Anspruch kann sich aber aus mehreren Quellen ergeben:

  • aus dem Arbeitsvertrag,
  • aus einem anwendbaren Tarifvertrag,
  • aus einer Betriebsvereinbarung,
  • aus einer Gesamtzusage des Arbeitgebers oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen aus betrieblicher Übung.

Bei einer betrieblichen Übung entsteht der Anspruch nicht allein deshalb, weil einmal freiwillig gezahlt wurde. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber die Leistung über längere Zeit regelmäßig und ohne klaren Vorbehalt gewährt hat. Ein ausdrücklicher Freiwilligkeitsvorbehalt kann dagegen verhindern, dass aus wiederholten Zahlungen automatisch ein Anspruch für die Zukunft entsteht.

Was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen kann

Prüfen Sie zunächst die Abschnitte zu „Sonderzahlungen“, „Urlaubsgeld“, „Urlaubsvergütung“ oder „freiwilligen Leistungen“. Dort kann geregelt sein, in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen gezahlt wird.

Besonders häufig finden sich drei Varianten. Die Zahlung wird entweder unabhängig vom konkreten Urlaub an einem festen Stichtag geleistet, an tatsächlich genommenen Urlaubstagen bemessen oder als Teilbetrag monatlich ausgezahlt. Diese Unterschiede entscheiden darüber, ob ein Urlaub im betreffenden Monat überhaupt eine Rolle spielt.

Fester Stichtag ohne Bezug zum Urlaub

Eine Klausel kann vorsehen, dass das Urlaubsgeld beispielsweise mit der Abrechnung für Juni gezahlt wird. Dann kommt es grundsätzlich auf den vereinbarten Stichtag an und nicht darauf, ob der Urlaub bereits begonnen hat. Möglich sind allerdings zusätzliche Bedingungen, etwa ein bestehendes Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag.

Zahlung vor dem Urlaubsantritt

Manche Tarifverträge knüpfen die Leistung an den konkreten Erholungsurlaub. In diesem Fall kann das Geld vor Beginn des Urlaubs fällig werden. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass tarifliche Fälligkeitsregeln maßgeblich bleiben und eine frühere Abschlagszahlung den eigentlichen Zahlungstermin nicht automatisch verändert.

Lesen Sie auch: Ist Urlaubsgeld Pflicht? Anspruch und wichtige Fristen

Anteiliges Urlaubsgeld

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr, kann die Zahlung anteilig gekürzt werden. Ob das zulässig ist, hängt vom Zweck der Leistung und vom Wortlaut der Vereinbarung ab. Eine pauschale Kürzung ist nicht in jedem Fall erlaubt, insbesondere wenn die Sonderzahlung allein an den genommenen Urlaub oder an die geleisteten Urlaubstage anknüpft.

Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten häufig nur einen zeitanteiligen Betrag. Maßgeblich kann dabei die Arbeitszeit, die Zahl der Urlaubstage oder die Dauer des Arbeitsverhältnisses sein. Wer neu im Unternehmen ist, sollte zusätzlich nach einer Wartezeit oder einer Regelung für das Eintrittsjahr suchen.

Was gilt bei Kündigung, Krankheit oder Elternzeit?

Gerade bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen die meisten Missverständnisse. Ob Urlaubsgeld trotz Kündigung gezahlt werden muss, hängt davon ab, ob die Sonderzahlung die Betriebstreue belohnen soll oder ausschließlich mit dem Erholungsurlaub verbunden ist.

Eine Stichtagsklausel kann vorsehen, dass das Arbeitsverhältnis am Auszahlungstag ungekündigt bestehen muss. Solche Klauseln sind nicht automatisch unwirksam. Sie müssen aber zum Zweck der Zahlung passen und dürfen nicht gegen zwingendes Arbeitsrecht verstoßen.

Bei Krankheit ist zu unterscheiden, ob der Urlaubsanspruch selbst weiterbesteht und ob das Urlaubsgeld an tatsächlich genommenen Urlaub gekoppelt ist. Eine längere Arbeitsunfähigkeit führt daher nicht automatisch zum Wegfall der Sonderzahlung, kann aber nach dem Vertrag die Auszahlung beeinflussen.

Für Elternzeit, Mutterschutz und unbezahlte Freistellung gelten ebenfalls keine pauschalen Antworten. Eine Kürzung kommt eher in Betracht, wenn das Urlaubsgeld ausdrücklich pro genommenem Urlaubstag gezahlt wird. Ist es dagegen als unabhängig vom Urlaub geschuldete Sonderzahlung vereinbart, darf der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres kürzen.

Das Bundesarbeitsgericht betont bei solchen Fällen, dass die konkreten Leistungsvoraussetzungen ausgelegt werden müssen. Nicht die Überschrift „Urlaubsgeld“, sondern der Inhalt der Vereinbarung entscheidet.

Was Sie tun können, wenn das Geld nicht kommt

Bleibt die Zahlung aus, sollten Sie nicht sofort von einer rechtswidrigen Verweigerung ausgehen. Prüfen Sie zunächst die Gehaltsabrechnung und die Vertragsunterlagen. Manchmal wird die Sonderzahlung unter einer anderen Bezeichnung geführt oder mit dem Monatsentgelt zusammengefasst.

  1. Lesen Sie die Regelung zum Auszahlungstermin und zu möglichen Bedingungen.
  2. Prüfen Sie, ob der Anspruch eine bestimmte Betriebszugehörigkeit oder einen Stichtag voraussetzt.
  3. Vergleichen Sie die aktuelle Abrechnung mit den Abrechnungen früherer Jahre.
  4. Fragen Sie die Personalabteilung schriftlich nach dem Grund der fehlenden Zahlung.
  5. Beachten Sie mögliche Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag.

Eine kurze schriftliche Anfrage reicht zunächst meist aus. Sie können beispielsweise mitteilen, dass Sie von einem Anspruch auf Urlaubsgeld ausgehen und um Prüfung sowie Auszahlung bitten. Bleibt die Reaktion aus, sollte der Anspruch ausdrücklich und beziffert geltend gemacht werden.

Ausschlussfristen betragen häufig drei oder sechs Monate. Wird eine Forderung nicht rechtzeitig geltend gemacht, kann sie trotz bestehendem Anspruch verloren gehen. Gesetzliche Verjährung und vertragliche Ausschlussfrist sind dabei nicht dasselbe. Für die Frist zählt oft der Zeitpunkt, an dem der Anspruch fällig geworden ist.

Bei einem Streit über eine größere Summe oder eine komplizierte Vertragsklausel rate ich dazu, die Unterlagen arbeitsrechtlich prüfen zu lassen. Besonders wichtig sind der genaue Wortlaut, der anwendbare Tarifvertrag, die bisherigen Zahlungen und die Frage, ob der Arbeitgeber einen Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt verwendet hat.

Der sicherste Blick auf den eigenen Auszahlungstermin

Eine verlässliche Antwort erhalten Sie meist in wenigen Minuten, wenn Sie Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und aktuelle Gehaltsabrechnung nebeneinanderlegen. Suchen Sie nach dem Zahlungsmonat, dem Stichtag und Bedingungen wie „ungekündigtes Arbeitsverhältnis“, „tatsächlicher Urlaubsantritt“ oder „anteilig nach Beschäftigungsdauer“.

Fehlt eine schriftliche Regelung, lohnt sich der Blick auf die bisherige betriebliche Praxis. Wurde die Leistung über mehrere Jahre am gleichen Termin an die gesamte Belegschaft gezahlt, kann das rechtlich bedeutsam sein. Eine einmalige freiwillige Zahlung reicht dagegen normalerweise nicht aus.

Die kurze Antwort lautet daher: Urlaubsgeld wird in Deutschland meistens im Frühsommer ausgezahlt, aber der verbindliche Termin steht nur in der jeweiligen Regelung. Wer ihn nicht findet oder eine Zahlung vermisst, sollte schnell handeln, weil Ausschlussfristen oft deutlich kürzer sind als die normale Verjährungsfrist.

Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Das Material wurde mit Unterstützung moderner Analyse- und Sprachwerkzeuge (KI) erstellt. Konsultieren Sie vor einer Entscheidung einen Experten.

Häufig gestellte Fragen

Üblich ist die Auszahlung mit dem Mai-, Juni- oder Juli-Gehalt. Verbindlich ist jedoch der Termin aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder der betrieblichen Praxis. Möglich sind auch ein fester Stichtag, eine Zahlung vor Urlaubsantritt oder monatliche Teilbeträge.

Das Urlaubsentgelt ist die normale Vergütung, die während des Erholungsurlaubs weitergezahlt wird. Urlaubsgeld ist dagegen eine zusätzliche Sonderzahlung, auf die grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Ein Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer Gesamtzusage oder unter bestimmten Voraussetzungen aus betrieblicher Übung ergeben. Zu prüfen sind außerdem Höhe, Auszahlungstermin, Stichtage, Betriebszugehörigkeit und mögliche Freiwilligkeitsvorbehalte.

Prüfen Sie zuerst Vertrag, Tarifvertrag und Gehaltsabrechnung und fragen Sie die Personalabteilung schriftlich nach dem Grund. Machen Sie den Anspruch bei Bedarf ausdrücklich und beziffert geltend. Beachten Sie Ausschlussfristen, die häufig drei oder sechs Monate betragen und meist mit der Fälligkeit beginnen.

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Jakob Schlüter

Jakob Schlüter

Mein Name ist Jakob Schlüter und ich bringe vier Jahre Erfahrung im Bereich Recht im Alltag mit, insbesondere in den Themen Familie, Arbeit und Wohnen. Mein Interesse an diesen Bereichen entstand aus der Überzeugung, dass rechtliche Fragestellungen oft komplex und verwirrend sind, aber für jeden von uns von großer Bedeutung sein können. Ich finde es besonders erfüllend, komplexe rechtliche Konzepte zu vereinfachen und verständlich zu machen, damit Leserinnen und Leser fundierte Entscheidungen treffen können. In meinen Beiträgen konzentriere ich mich darauf, aktuelle Trends und Entwicklungen im Recht zu beleuchten und dabei stets auf verlässliche Quellen zurückzugreifen. Mein Ziel ist es, nützliche, präzise und leicht verständliche Informationen zu bieten, die den Alltag meiner Leserinnen und Leser bereichern. Ich hoffe, dass ich mit meinen Texten dazu beitragen kann, rechtliche Unsicherheiten abzubauen und ein besseres Verständnis für die Rechte und Pflichten im Alltag zu vermitteln.

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