Christof Reinecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Reinecke ist als Fachanwalt für Sozialrecht insbesondere im Bereich der Feststellung des Grades der Behinderung, der Erwerbsminderungsrente sowie in Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft bei Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit tätig.
Beruflicher Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen
- Referndariat am Oberlandesgericht Oldenburg
- Rechtsanwalt seit 1999
- Fachanwalt für Sozialrecht seit 2003
Arbeitsgebiete
- Sozialrecht
insbesondere Rentenversicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht
Mitgliedschaft
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein