Privates Unfallversicherungsrecht
Mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gehen auch Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung einher. Private Unfallversicherer möchten sich gerne Ihrer Eintrittspflicht unter Verweis auf die AUB entziehen.
Da wird einem seitens der Versicherer vorgeworfen, man habe bei Vertragsschluss nicht alle Angaben zum Gesundheitszustand gemacht oder man habe den Unfall nicht schnell genug gemeldet oder dieser habe nicht zu der gesundheitlichen Beeinträchtigung geführt, da bereits eine relevante Vorerkrankung vorgelegen habe.
Schnell sind Ansprüche auf Einmalzahlungen oder Rentenzahlungen durch die Versicherungen abgelehnt.
Das private Unfallversicherungsrecht ist daher ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit. Von der außergerichtlichen bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer privatvertraglichen Ansprüche.