Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Falls Sie sich aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sehen, die Kosten für rechtliche Hilfe zu tragen, haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe ist möglich für außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt. Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts und des Sozialrechts. In Sachen des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten wird nur Beratung gewährt, jedoch keine Vertretung oder Verteidigung.
Die Bewilligung von Beratungshilfe muss beantragt werden. Am zweckmäßigsten ist es, wenn Sie den Antrag bei der Rechtsantragstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichtes stellen, noch bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie erhalten dann von dort einen Beratungshilfeschein. Gegebenenfalls kann die Beratungshilfe auch von hier aus beantragt werden.
Prozesskostenhilfe bietet Unterstützung, um vor Gericht Ihr Recht durchzusetzen. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung sowie schwache wirtschaftliche Verhältnisse.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Formulare und Vollmachten bereit, die Sie zum Ausdrucken als PDF-Datei herunterladen können.
Versorgungsausgleich
Zu einer Ehescheidung gehört die Teilung aller während der Ehezeit erworbenen Anrechte. Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte.
Vollmacht