Arbeitsrecht


Sie haben eine Kündigung erhalten? 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Hierbei ist es entscheidend, die notwendigen Schritte zu kennen und insbesondere auch fristgerecht zu ergreifen. Eine Kündigungsschutzklage muss  z.B. innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da die Kündigung ansonsten rechtskräftig wird und nicht mehr - oder nur noch in Ausnahmefällen - angreifbar ist. 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und Ihnen zur Seite stehen zu dürfen. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir ausführlich die wesentlichen Punkte und die gemeinsame Strategie. Dabei lege ich großen Wert auf eine transparente Vorgehensweise in enger Abstimmung mit der Mandantin und dem Mandanten. 

Ich bin an Ihrer Seite!

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehören im Arbeitsrecht:

  • Aufhebungsverträge (Prüfung / Erstellung)
  • anwaltliche Begleitung im Trennungsprozess
  • Befristung und Entfristung des Arbeitsvertrages
  • Vertragsprüfung
  • Prüfen der Rechtmäßigkeit von Abmahnungen