Erbrecht
Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall. Auch nach Eintritt des Erbfalls stehen wir unseren Mandanten kompetent zur Seite.
Unsere Tätigkeiten im Erbrecht
außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
bei der Geltendmachung von Vermächtnissen
Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
Vorsorgevollmachten
Betreuungsverfügungen
Testamentsvollstreckungen
Testamentsentwürfe